ARTTIC Innovation und PNO erreichen bei Anträgen auf europäische Fördermittel dreifach höhere Erfolgsquote als der Durchschnitt.
Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) bietet sich in Deutschland 30.000 Unternehmen die Chance eines neuen Instruments, um die Risiken bei der Entwicklung von Innovationen zu senken. In den Niederlanden, Frankreich, und anderen europäischen Ländern gibt es diesen Steuermechanismus teils seit Jahrzehnten. In den Niederlanden stellt der Spezialist für steuerliche Forschungsförderung, die PNO Unternehmensgruppe, jährlich 3.000 solcher Anträge (WBSO). Dieses Knowhow ist europaweit führend. Davon profitiert die 100-prozentige Tochter des Beratungshauses ARTTIC Innovation GmbH. Der Erfolg eines Antrags auf Fördermittel sollte nicht auf Zufall basieren, sondern auf Erfahrung. ARTTIC Innovation GmbH und die PNO Gruppe können bei ihren Anträgen auf europäische Fördermittel auf eine dreifach höhere Erfolgsquote verweisen als der Durchschnitt.
Das neue Forschungszulagengesetz ( www.fzulg.eu) ist einfach und leicht zugänglich: Sobald die Bescheinigungsstelle das Forschungsprojekt positiv beschieden hat, können bis zu eine Million Euro an Zuschuss zu den Personalkosten aus diesem Projekt als steuerliche Forschungsförderung geltend gemacht werden. Unternehmen, die ein Minus in der Bilanz aufweisen, bekommen die Zulage sogar komplett ausbezahlt.
Martin Dietz, ARTTIC Innovation GmbH, erklärt: „Forscher und Entwickler aus vielen europäischen Ländern wenden sich an uns, wenn es um den reibungslosen Antrag auf eine Förderung geht. Erfahrung ist das A und O für eine ebenso präzise wie verständliche und geeignete Beschreibung eines Vorhabens. Dies ist die Basis für einen erfolgreichen Antrag. 2020 haben unsere Partner in der Forschung und wir über 6000-mal eine Förderbewilligung erteilt bekommen.“
Vor der Bescheinigung gemäß dem neuen Forschungszulagengesetz steht jedoch der Antrag – und der muss den Regularien entsprechen und eine Förderfähigkeit anhand der Kriterien des Frascati-Handbuchs der OECD nachweisen.
Obwohl das FZulG ein neues Gesetz in Deutschland ist, kann ARTTIC bereits auf eine 33 Jahre lange Erfolgsgeschichte im Bereich der Unterstützung der Forschungsmittelbeantragung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zurückblicken. Für das aktuelle EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 konnten bereits 115 Anträge erfolgreich betreut werden. Während die durchschnittliche Erfolgsrate hier bei 12 Prozent liegt (Prozentsatz bewilligter Anträge) erreichte ARTTIC eine Erfolgsrate von 35 Prozent. Insgesamt wurden seit Gründung des Unternehmens mehr als 25.000 Anträge erfolgreich unterstützt.
ARTTIC kennt daher das der neuen Forschungszulage in Deutschland zugrunde liegende Frascati-Handbuch der OECD seit vielen Jahren genauestens.
Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie unter www.fzulg.eu und auf der Webseite der ARTIC Innovation GmbH.
(Abdruck frei. Beleg erbeten.)
Die ARTTIC Innovation GmbH ist ein Ableger der ARTTIC SAS, die seit ihrer Gründung im Jahr 1987 mehr als 400 Verbundprojekte im Bereich Forschung & Entwicklung erfolgreich aufgesetzt und gemanagt hat. Das Unternehmen baut auf dieser langjährigen Erfahrung auf und bündelt die deutschen Unternehmungen der Firma, die seit 2006 kontinuierlich auf- und ausgebaut wurden. Die ARTTIC Innovation GmbH unterstützt ihre deutschen Kunden in all ihren Aktivitäten im Bereich Forschung & Entwicklung und berät zu Fördermöglichkeiten und Projekten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Anträge und Unterstützung für die steuerliche Forschungsförderung auf nationaler Ebene im Rahmen des Forschungszulagengesetzes, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bildet ein neues und komplementäres Angebot.
ARTTIC SAS und ARTTIC Innovation GmbH sind Tochtergesellschaften der PNO Gruppe, eine der größten Beratungsfirmen für öffentlich geförderte Projekte in Forschung und Entwicklung.
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http://www.fzulg.eu