Familienunternehmer zu Bundesverfassungsgericht: Weitere Aushöhlung des Grundgesetzes stoppen

Euro-Rettungsschirme bedrohen Eigentumsrechte aller Bürger Parlamentsrechte allein schützen Bürgerrechte nicht, wenn sie nicht genutzt werden

Familienunternehmer zu Bundesverfassungsgericht: Weitere Aushöhlung des Grundgesetzes stoppen

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(NL/1105576926) Berlin, 9. Juli 2012. DIE FAMILIENUNTERNEHMER setzen große Erwartungen in das Bundesverfassungsgericht.

Noch ist die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Euro-Rettungsschirme nicht verloren auch nach der Verhandlungsniederlage beim letzten EU-Gipfel nicht. Die derzeitige Ausgestaltung des ESM bedroht die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte aller Bürger und höhlt das Grundgesetz massiv aus. Wir hoffen, dass die Karlsruher Richter sich nicht von der Politik unter Druck setzen lassen, weder von Alt-Bundeskanzlern noch den sich immer weiter steigernden, nebulösen Horrorszenarien. Viele Akteure sind gefangen in ihrem bisherigen Handeln der vergangenen zweieinhalb Jahre und haben so Unabhängigkeit und Objektivität verloren. Auf unser Bundesverfassungsgericht wie auch die Bundesbank trifft dies zum Glück nicht zu, sagte Lutz Goebel, Präsident von DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

Lutz Goebel weiter: Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Monaten die Rechte unseres Parlaments gestärkt. Das war richtig und hat auch in Europa Zeichen gesetzt. Parlamentsrechte allein schützen aber die Rechte der Bürger und die Souveränität Deutschlands nicht gegen die weitere Aushöhlung, wenn die Abgeordneten unter massivem europäischen und internationalen Druck doch alles durchwinken. Das ist die ernüchternde Lehre aus den Konsequenzen, die bisher aus den Richtersprüchen aus Karlsruhe gezogen wurden.

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