Die Verkehrsanwälte zum Blitzer-Marathon 2014:

Nicht jeder Bußgeldbescheid sollte fraglos hingenommen werden

Die Verkehrsanwälte zum Blitzer-Marathon 2014:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Am 18. September 2014 startet der zweite bundesweite Blitzer-Marathon: Über 13.000 Polizisten werden an mehr als 75.000 Kontrollstellen in ganz Deutschland die Geschwindigkeit von Autofahrern messen. Selbst umsichtige Verkehrsteilnehmer tappen da leicht in eine Radarfalle. Anlässlich der Aktion fragen sich deshalb viele, wie sie sich verhalten sollen, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Und wie stehen die Chancen, die Strafe nicht zahlen zu müssen? Zu wichtigen Themen rund um die Blitzer-Problematik äußert sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.

Im Oktober 2013 fand der erste bundesweite Blitzer-Marathon statt. Damals wurden bundesweit 83.000 Temposünder erwischt. Für den 18. September 2014 ist nun die Neuauflage der Aktion angesetzt: Ab 6 Uhr morgens müssen Autofahrer 24 Stunden lang mit deutlich mehr Kontrollen als üblich rechnen. Die Messstellen werden im Vorfeld unter blitzmarathon.polizei-bw.de veröffentlicht. Wie schon im vergangenen Jahr konnten die Bürger auch diesmal Stellen, an denen ihrer Meinung nach gerast wird, online melden. Erstmals wurden zudem Kinder und Jugendliche in Schulen gezielt nach besonders gefährlichen Straßenabschnitten gefragt. Über die Wirkung solcher Blitzer-Marathons sind Experten uneinig. Während sich die Initiatoren einen langfristigen Lerneffekt versprechen, befürchten Kritiker, dass Raser ihr Verhalten lediglich vorübergehend ändern. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beantwortet wichtige Fragen, die sich viele Autofahrer im Vorfeld der Aktion stellen.

Wie soll sich der „Geblitzte“ verhalten, wenn ihm ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit ins Haus flattert?
Zunächst einmal bedeutet ein Bußgeldbescheid nicht, dass sofort gezahlt werden muss. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Bescheids Einspruch dagegen einzulegen. Um die Frist zu wahren, kann der beschuldigte Autofahrer den Einspruch in einem Schreiben der Bußgeldstelle mitteilen, und zwar ohne Gründe zu nennen. In einem Bußgeldverfahren sollte er sich dann auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen. Für Betroffene kann es sich lohnen, nicht jeden Bußgeldbescheid fraglos zu akzeptieren.

Welche Vorteile bringt es, einen Verkehrsanwalt zu beauftragen?
Es liegt auf der Hand, dass die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten nur mit Hilfe eines versierten Anwalts ausgeschöpft werden können. Nur er hat ein umfassendes Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen und gesammelten Materialien der Messungen. Dieses erstreckt sich auch auf Messfotos – einschließlich Dokumentation und Kalibrierung -, Messfilm, Videosequenz, Schulungsnachweise, Bedienungsanleitung oder Eichprotokolle. Die Verteidigungsansätze sind vielfältig und sie haben in der Praxis schon oft zur Nichtverwertbarkeit einer Messung geführt.

Hängen Pro oder Contra eines Einspruch nicht auch von der Verhältnismäßigkeit ab?
Das ist richtig. Die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes lohnt sich rein rechnerisch nur dann, wenn die zu erwartenden Anwaltskosten das festgesetzte Bußgeld nicht übersteigen. In Fällen eines drohenden Fahrverbots und Punkten in Flensburg sollte allerdings immer ein Anwalt hinzugezogen werden. Diese Situation könnte übrigens nach der neuen Punktereform, die am 1. Mai 2014 eingeführt wurde, für manchen schneller eintreten als ihm lieb ist. Der Führerschein wird bereits nach 8 anstatt bislang 18 Punkten entzogen. Anders gesagt, man sollte sein Punktekonto in Flensburg jetzt noch genauer im Auge behalten als bisher.

Wie stehen die Chancen in einem Verfahren, das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen?
Bis zur Hälfte aller Blitzerstrafen sind angreifbar oder schlicht falsch. Die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens sind immer dann sehr gut, wenn ein fehlerhafter Umgang mit Beweismitteln nachgewiesen werden kann, die Beweisführung der Messungen nicht oder unzureichend nachvollziehbar ist bzw. konkrete Messfehler nachgewiesen werden können. Dazu muss man wissen, dass für Verkehrsordnungswidrigkeiten die Anwendung geeichter und standardisierter Messverfahren notwendig ist. Sie werden aber nicht immer eingehalten, zum Beispiel weil eine Messstelle falsch gewählt wurde. Zwischen 10 und 20 Prozent der Messungen sind auch wegen technischer Einwände angreifbar. Insbesondere bei Radarmessungen stimmt häufig der Winkel der Messgeräte zur Fahrbahn nicht. Vorgeschrieben ist beispielsweise auch, dass zwei Beamte einem Temposünder das Messergebnis zeigen, um Lesefehler zu vermeiden. Macht das nur einer, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar.

Welche Messmethoden sind besonders fehleranfällig?
Bei der Lasermessung ist die Fehlerwahrscheinlichkeit am höchsten, weil der menschliche Faktor eine besonders große Rolle spielt. Außerdem können bei der klassischen Laserpistole zum Beispiel andere Objekte zwischen Pistole und Fahrzeug den Messwert verfälschen. Das Problem bei den kleinen Mess-Türmchen am Fahrbahnrand, also beim „Poliscan Speed“-Verfahren, ist, dass die Messung bis zu 50 Meter vor dem Foto gemacht wird. Auf dieser Strecke kann viel passieren, zum Beispiel kommt ein anderes Auto dazwischen und der Temposünder ist auf dem Foto gar nicht zu sehen. Zu den klassischen Fehlbeschuldigungen zählen auch undeutliche Blitzerfotos. In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerverantwortlichkeit. Ist also der Halter auf dem Foto nicht zu erkennen, muss er auch nicht zahlen.

Beim ersten bundesweiten Blitzer-Marathon 2013 wurden über 83.000 Temposünder erwischt. Wie ist diese Aktion zu bewerten?
Die Städte, Kommunen und Gemeinden werden sich über diesen zusätzlichen warmen Geldregen für ihre klammen Kassen freuen, einen nachhaltigen Lerneffekt bei den Autofahrern wird es wie schon bei den Aktionen in einigen Bundesländern nicht geben. Unter dem Strich trägt der bundesweite Blitzer-Marathon den Stempel „Abzocke“. Den Betroffenen, denen ein Fahrverbot droht, ist zu raten: Ruhe bewahren und einen Verkehrsanwalt konsultieren!

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Verkehrsanwaelte.de
Mehr Informationen unter
www.verkehrsanwaelte.de
www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de

Ines Uhlig PR GmbH
Die PR-Manufaktur.

Kontakt
Ines Uhlig PR GmbH
Ines Uhlig
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
040-767969 31
ines.uhlig@uhlig-pr.de
http://www.uhlig-pr.de/