ARAG Experten informieren über das geplante Rauchverbot im Auto

In Deutschland sind über 0,8 Prozent aller Todesfälle auf die Folgen von Passivrauchen zurückzuführen. Gleichzeitig sind rund eine Million Minderjährige Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Um sie zu schützen, soll das Rauchen im Auto verboten werden, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. Dazu muss das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 2007 geändert werden. Bei Verstößen drohen dann Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Die ARAG Experten erklären, warum das Rauchverbot im Auto so wichtig ist.

Die Gesetzeslage
Ein einheitliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Der Nichtraucherschutz wird in jedem Bundesland anders und unterschiedlich streng geregelt. Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer wurden 2007 und 2008 verabschiedet. Sie verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der Länder, in Bildungseinrichtungen, in Sportstätten, in medizinischen Einrichtungen und in der Gastronomie. Je nach Bundesland dürfen allerdings Raucherräume eingerichtet werden.

Darüber hinaus gibt es das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs verbietet.

Weniger Belastung durch Passivrauchen
Seit der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze verzeichnet das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in seinem Tabakatlas Deutschland 2020 einen Rückgang der Passivrauchbelastung im privaten Raum. Laut Forschungsbericht ist auch bei Kindern und Jugendlichen die häusliche Tabakrauchbelastung in den letzten Jahren deutlich gesunken. Lag deren Passivrauchbelastung 2003 bis 2006 noch bei über 30 Prozent, waren es im Zeitraum 2014 bis 2017 nur noch rund neun Prozent. Die ARAG Experten weisen allerdings auf erhebliche Unterschiede im sozialen Status hin: Ist der Sozialstatus hoch, ist weniger als jedes fünfzigste Kind dem heimischen Tabakqualm ausgesetzt. Bei niedrigem Status ist jedes fünfte Kind von Passivrauch betroffen.

Hohe Passivrauchkonzentration im Auto
In einem begrenzten Raum wie der Fahrzeugkabine eines Pkw ist die Rauchkonzentration schnell sehr hoch. Laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erreicht die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Dabei sind vor allem Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung durch Passivrauchen im Auto besonders ausgesetzt. Während passiv rauchende Kinder laut dkfz vermehrt unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und Lungenentzündung leiden, beeinträchtigt Passivrauchen bei Säuglingen die Lungenfunktion nachhaltig und kann sogar zu plötzlichem Kindstod führen. In der Schwangerschaft kann Passivrauchen das Geburtsgewicht verringern und eine Frühgeburt auslösen. Immerhin entwickeln sich immer mehr Fahrzeuge zu Nichtraucherzonen: Bei gut 73 Prozent der rauchenden Autofahrer herrschte 2018 ein vollständiges Rauchverbot im Auto, während 2016 nur gut 67 Prozent der Raucher im Auto auf den Glimmstengel verzichteten.

Laut ARAG Experten wird der Gesetzentwurf als nächstes über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Eine Frist, bis wann darüber entschieden werden muss, gibt es nicht.

Weitere Artikel zum Thema Rauchen:
Wo dürfen Mieter rauchen?
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/07703/

Zigarettenkippe wegwerfen – So teuer kann’s werden:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/07843/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de