Das deutsche Außenministerium hat in einer Erklärung vom 7. Oktober die Bedeutung bekräftigt, die es der strategischen, mehrdimensionalen und privilegierten Partnerschaft zwischen Marokko und der Europäischen Union beimisst.
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte: „Wir nehmen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 04.10.2024 zu den Fischerei- und Agrarhandelsabkommen zwischen der EU und Marokko unter Wahrung der Unabhängigkeit des Gerichtshofs zur Kenntnis. Wir messen der „strategischen, multidimensionalen und privilegierten Partnerschaft“ zwischen der EU und Marokko große Bedeutung bei. Auf bilateraler Ebene haben wir unsere Beziehungen zu Marokko allein im Juni durch den strategischen und regelmäßigen Dialog auf Außenministerebene intensiviert“.
„Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko sind von Dauer, Vielfalt und Vertiefung geprägt. Dies haben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau von der Leyen, und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Herr Borrell, am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung betont“, heißt es in der gleichen Quelle weiter.
Zur Erinnerung: Der EuGH traf seine Entscheidung nach einer Anfechtung durch die Frente Polisario, die die fehlende Zustimmung der lokalen saharauischen Bevölkerung zu diesen Abkommen in Frage gestellt hatte.
Obwohl die Entscheidung eine rechtliche Tragweite hat, konnte sie das politische und strategische Engagement der Mitgliedstaaten gegenüber Marokko nicht ändern.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, veröffentlichten noch am Tag des Urteils des EuGH eine Erklärung, in der sie den Wert der bestehenden strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Marokko betonten. In dieser Erklärung wird das Engagement des europäischen Blocks für die Stärkung der engen Beziehungen zu Marokko in allen Bereichen gemäß dem Grundsatz „pacta suant servanda“ bekräftigt.
Die gemeinsame Erklärung von Ursula von der Leyen und Josep Borrell erhielt bedeutende Unterstützung von vielen EU-Mitgliedstaaten, darunter Ungarn als rotierender EU-Ratspräsident, Belgien, die Niederlande, Finnland, Italien, Spanien, Frankreich, Portugal und Österreich, die die Bedeutung der strategischen Partnerschaft mit Marokko trotz der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Fischerei- und Agrarabkommen bekräftigt haben.
Indem Berlin die gemeinsame Erklärung der europäischen Staats- und Regierungschefs unterstützt und sein eigenes Engagement zum Ausdruck bringt, trägt es somit zur Stärkung des allgemeinen Konsenses unter den EU-Ländern bei, die strategische Partnerschaft mit Marokko trotz der komplexen Rechtslage beizubehalten und auszubauen.
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