Deutsches Steuerrecht mit MindManager verständlich aufbereiten

Alzenau, 27. Januar 2021 – Seit über zehn Jahren ist Marcel Werner als Syndikus-Steuerberater und Lohnsteuerreferent für größere Unternehmen tätig. Außerdem betreut er als selbständiger Steuerberater einige kleinere Mandaten. Sein Fachwissen teilt er nicht nur mit seinen Mandanten, sondern veröffentlicht auch regelmäßig Fachbeiträge auf seinem Blog www.lohnsteuer-newsletter.de.

Die Herausforderung bei der Steuerberatung liegt neben der Komplexität des Themas vor allem darin, stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert zu sein und diese im Sinne des jeweiligen Mandanten zu interpretieren. Deshalb ist es unerlässlich, die unzähligen Steuerrechtsurteile zu studieren. Die Ablage der Rechtsurteile in Form von PDF-Dateien erwies sich für den Steuerberater Marcel Werner in der Vergangenheit jedoch als wenig zielführend. Deshalb suchte er nach einer alternativen Darstellungsform.

Sein Ziel war es, ein Format zu finden, in dem sich nicht nur Fachliteratur, Gesetzestexte und Urteile darstellen lassen, sondern in dem es auch möglich ist, Querverweise einzubauen und Abhängigkeiten abzubilden. Bei der Suche stieß Werner auf die Mindmapping-Methode und entdeckte schnell, dass diese Vorgehensweise exakt das bietet, was er suchte. „Ich wollte eine Art Wissensmanagement-System aufbauen, auf das ich jederzeit zurückgreifen kann und das die Grundlage für meine Steuerberatungsmandate bilden sollte“, erinnert sich Werner.

Also beschäftigte er sich mit den Möglichkeiten von XMind, Mindomo, Mindmeister und sogar citavi. Aufgrund der Größe seiner Dateien erschienen ihm diese Lösungen allerdings nicht performant genug. „Als ich bei einem Mandanten mit MindManager in Berührung kam war klar, dass dieses Tool genau das bietet, was ich suche.“

Mehr Übersicht
Das Ganze ist jetzt über 10 Jahre her und Werner ist inzwischen nicht nur zu einem intensiven Anwender von MindManager geworden, sondern hat auch sein weitreichendes Wissen zum Steuerrecht in verschiedenen, sogenannten „Tax-Maps“ abgelegt. Daran lässt er auch seine Mandanten partizipieren. In seinem Blog www.lohnsteuer-newsletter.de informiert er sie regelmäßig über Neuerungen in der Steuergesetzgebung. Nach Kategorien sortiert können sich interessierte Mandanten hier zu den drängenden Fragen des Steuerrechts informieren – von A wie Abfindung bis W wie Werbungskosten.

Darüber hinaus hilft ihm MindManager aber auch ganz konkret, wenn es beispielsweise darum geht, in der Diskussion mit dem Finanzamt eine Antwort auf die Frage zu finden, wann Rabatte von Dritten als Arbeitslohn versteuert werden müssen und wann nicht. In diesem Kontext musste Werner schon einmal ein Klageverfahren vorbereiten und durchführen. „Es gab dazu unzählige Urteile. Als ich in die entsprechenden Texte eingestiegen bin wurde schnell klar, dass dabei einer vom anderen abschreibt, denn immer wieder bin ich auf dieselben Textbausteine gestoßen, was mir aber nicht weitergeholfen hat“, sagt Werner.

Er entwickelte deshalb mit MindManager ein Prüfschema, mit dem er herausfinden wollte, bei welcher Entscheidung es sich um eine willkürliche Bauchentscheidung handelte bzw. mit welchem Urteil er valide argumentieren konnte. Das Herausfordernde daran: Bei den zu prüfenden Urteilen handelte es sich um 100 höchstrichterliche Urteile sowie 100 dazugehörige Urteile aus der ersten Instanz. Werner: „Mit MindManager konnte ich die Urteile sowie die Fachaufsätze zunächst einmal schnell sammeln. Ich habe sie als Volltext in den Zweignotizen hinterlegt und dort bereits die wichtigen Ausführungen entsprechend markiert.“ Bei Urteilen, die im Sachverhalt vergleichbar waren, bekam der jeweilige Zweig das gleiche Symbol. Die Symbole wiederum wurden in einzelnen Zweigen abgelegt und nach Urteilsdatum sortiert wurden. Erst durch diese Struktur ergab auf einmal alles einen Sinn und man konnte die Urteile entlang eines klaren Prüfschemas interpretieren.

„Man konnte sogar erkennen, welche Urteile letztlich nicht ins Konzept passten“, kommentiert der Steuerberater. „Schaute man sich diese Entscheidungen konkret an, wurde klar, dass sie inhaltlich tatsächlich oftmals nicht überzeugen konnten und man auch anders hätte entscheiden können, wenn nicht sogar müssen.“ Unter dieser Voraussetzung konnte Werner nicht nur seine Klage vorbereiten, sondern auch eine entsprechende Wissenslandkarte erstellen, die ihn bis heute in der täglichen Arbeit unterstützt.

Wissenszugewinn
Dank der zielführenden Vorbereitung auf das laufende Klageverfahren konnte er das mit MindManager erarbeitete Prüfschema als Argumentationsleitfaden verwenden. Ein wesentlicher Aspekt waren dabei die Zweignotizen und die Möglichkeit, innerhalb der Notizen Formatierungen vornehmen und mit Symbolen arbeiten zu können. Die rechtliche Einordnung wurde dadurch eindeutig, klar und nachvollziehbar. „Ohne MindManager hätte ich auch nur die üblichen Textbausteine abschreiben können und hoffen müssen, dass das Gericht in meinem Sinne entscheidet. Mit MindManager aber habe ich mir eine stringente Argumentation erarbeitet, die keine Fragen offenlässt, so dass das Gericht hoffentlich zugunsten meines Mandaten entscheidet“, erklärt Werner.

Beflügelt von dieser Erfahrung kann er MindManager anderen Steuerberatern nur bestens empfehlen: „Zum einen, weil man mit MindManager mit wenigen Handgriffen sehr schnell brauchbare und optisch ansprechende Ergebnisse erzielen kann. Zum anderen gibt es vielseitige Möglichkeiten, egal ob für das Projektmanagement, als Taskmanager-Ersatz, für das Wissensmanagement oder um nur mal eben schnell die Abläufe für einen allgemeinen Unternehmensprozess zu dokumentieren.“

Werner selbst nutzt MindManager sogar interdisziplinär, beispielsweise indem er Maps, die er zunächst für konkrete Mandantenprojekte erstellt hat, so aufbereitet, dass er sie über seinen Blog auch mit der Öffentlichkeit teilen kann. Oder umgekehrt: Ein als Map erstellter Interviewleitfaden, etwa zur Abfindungsoptimierung, der als Blogbeitrag konzipiert wurde, leistet ihm bei der Mandantenarbeit konkrete Hilfe.

Über MindManager
MindManager vereinfacht das Sammeln, Organisieren und Teilen von Informationen und hilft dadurch Einzelanwendern, Teams und Unternehmen, ihre Arbeit schneller zu erledigen. MindManager stellt Ideen und unstrukturierte Daten in visuellen dynamischen Maps dar und sorgt somit für mehr Verständlichkeit und eine bessere Kontrolle des Zeit- und Arbeitsaufwands. Weltweit nutzen Millionen von Menschen MindManager zum Brainstormen, der Planung und Umsetzung von Projekten sowie der Kommunikation von Wissen und Informationen. MindManager ist Bestandteil der Produktpalette von Corel. Weitere Informationen auf www.mindmanager.com/de

Über Corel
Corel-Produkte ermöglichen es Millionen von Wissensarbeitern auf der ganzen Welt, großartige Arbeit schneller zu erledigen. Mit einigen der bekanntesten Softwaremarken der Branche geben wir Einzelpersonen und Teams die Möglichkeit, beeindruckende Ergebnisse zu erzielen. Unser Erfolg wird durch das unerschütterliche Engagement getragen, ein breites Portfolio an innovativen Anwendungen – darunter CorelDRAW®, ClearSlide®, MindManager®, Parallels® und WinZip® – bereitzustellen, um Anwender zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Ziele zu erreichen. Um mehr über Corel zu erfahren, besuchen Sie www.corel.com

© 2020 Corel Corporation. Corel, das Corel Logo, das Corel Ballon Logo, MindManager, das MindManager Logo, Mindjet, CorelDRAW,Snap und WinZip sind Marken oder eingetragene Marken der Corel Corporation in Kanada, den USA und/oder anderen Ländern. ClearSlide ist eine eingetragene Marke von ClearSlide Inc. in Kanada, den USA und/oder anderen Ländern. Parallels ist eine Marke oder eingetragene Marke der Parallels International GmbH in Kanada, den USA und/oder anderen Ländern. Alle anderen hier genannten Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer. Patente: www.corel.com/patent

Firmenkontakt
Corel GmbH – Mindjet
Pascale Winter
Siemensstraße 30
63755 Alzenau
06023 – 9645508
06023 – 9645-60
pascale.winter@mindjet.com
http://www.mindjet.de

Pressekontakt
Schmidt Kommunikation GmbH
Alexandra Schmidt
Schillerstrasse 8
85521 Ottobrunn
089 60 66 92 22
089 60 66 92 23
alexandra.schmidt@schmidtkom.de
http://www.schmidtkom.de