ARAG Experten informieren über die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer

In den meisten Bundesländern werden die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. Dabei entscheidet jedes Bundesland für sich, welche Maßnahmen Bestand haben und welche Verbote fallen. In ganz Deutschland gilt weiterhin die Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen. Eine traurige Ausnahme bilden zwei Kreise in Nordrhein-Westfalen. In Gütersloh und Warendorf schränken die Behörden nach zahlreichen Neuinfektionen beim Schlachtbetrieb Tönnies das öffentliche Leben massiv ein. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die Kontaktbeschränkungen und weiteren Neuerungen.

Baden-Württemberg
Bislang durften sich in der Öffentlichkeit zehn Menschen treffen. Ab 1. Juli dürfen sich 20 Personen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen.

Bayern
In Bayern ist seit Mitte Juni die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Danach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von bis zu zehn Personen gestattet. Für Gäste aus dem vom neuen Corona-Ausbruch betroffenen Kreis Gütersloh hat das südlichste Bundesland allerdings nun ein Beherbergungsverbot erlassen.

Berlin
In der gestrigen Sitzung hat der Senat beschlossen, dass die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen ab 27. Juni aufgehoben werden. Trotzdem solle man seine physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen weiter möglichst gering halten.

Brandenburg
Auch in Brandenburg gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Bremen
An der Weser geht es strenger zu. Hier sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit weiterhin verboten. Ausnahmen gelten für Familien und gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen und für Angehörige zweier Haushalte, die sich treffen, sowie für kleine Feiern, bei denen der Mindestabstand eingehalten und ein Hygienekonzept vorgelegt werden kann.

Hamburg
In Hamburg dürfen sich wieder bis zu zehn Personen zweier Haushalte treffen, ohne den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Hessen
Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur alleine, in einer Gruppe von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Ansonsten gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Mecklenburg-Vorpommern
Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder bis zu zehn Menschen aus unterschiedlich vielen Haushalten treffen. Mecklenburg-Vorpommern hatte als erstes Bundesland von seinem Recht Gebrauch gemacht, Urlauber aus aktuellen Corona-Hotspot-Regionen, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage gibt, wieder nach Hause zu schicken.

Niedersachsen
Der Stufenplan „Neuer Alltag für Niedersachsen“ sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen dürfen. Bei Familien oder Mitgliedern zweier Haushalte gibt es keine Personenbeschränkung. Auch Niedersachsen hat angekündigt, ein Beherbergungsverbot für Touristen aus dem Kreis Gütersloh zu erlassen.

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen dürfen sich nach wie vor Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen es auch mehr sein. Aufgrund des massiven Anstiegs von Corona-Infektionen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen sich die dortigen Bewohner eine Woche lang nur noch mit Personen des eigenen Hausstands oder zu zweit bewegen. Zudem gibt es dort erneute Schließungen diverser Einrichtungen wie z. B. Kitas, Schulen, Museen, Hallenschwimmbäder oder Kinos.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gelten Mindestabstand und Maskenpflicht im öffentlichen Raum nicht für Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder für Angehörige zweier Haushalte.

Saarland
Hier dürfen sich seit 15. Juni Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen.

Sachsen
Hier gilt seit 6. Juni die neue Corona-Schutz-Verordnung. Danach sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Zudem dürfen sich bis zu zehn Personen treffen.

Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu zehn Menschen und unbegrenzt Angehörige aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern im öffentlichen Raum treffen. Ab 2. Juli – bis einschließlich 1. Juli gilt der aktuelle Sachsen-Anhalt-Plan – soll diese Kontaktbeschränkung allerdings zu einer Empfehlung umgewandelt werden.

Schleswig-Holstein
Auch im Land zwischen Nord- und Ostsee dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Als Reaktion auf die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung beschlossen, die Quarantäneverordnung des Landes zu ergänzen. Danach sollen sich Reisende, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ab 29. Juni tritt diese Verordnung in Kraft.

Thüringen
Thüringen hat als erstes Bundesland seine Kontaktbeschränkungen letzte Woche aufgehoben. Es gibt lediglich eine Empfehlung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

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https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

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