Corona – Darlehen und staatliche Fördermittel in Zeiten der Krise
Die Bundesregierung spannt in der Corona-Krise einen gewaltigen Schutzschirm, um Unternehmen und Selbstständige finanziell zu unterstützen, damit sie die Krise wirtschaftlich überstehen.
Die Bundesregierung plant gewaltige Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler damit sie Corona-Krise wirtschaftlich überstehen. Der Bundestag hat am 25. März bereits grünes Licht für das Hilfspaket gegeben, die Zustimmung des Bundesrats am 27. März gilt als sicher.
Die geplanten Maßnahmen reichen von direkten Finanzspritzen über günstige Kredite bis hin zu einem milliardenschweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große oder auch kleinere systemrelevante Unternehmen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige sollen finanzielle Soforthilfen zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro für drei Monate beantragen, bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen kann der Betrag auf bis zu 15.000 Euro steigen. Dadurch sollen Liquiditätsengpässe überbrückt und die wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Folgen der Corona-.Krise sind und nicht schon vor März 2020 bestanden haben.
Zur Liquiditätssicherung können Unternehmen auch Kredite bei der Förderbank KfW beantragen. Voraussetzung ist, dass die Corona-Krise ursächlich für die finanziellen Schwierigkeiten ist und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht schon vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben. Nach Medienberichten haben in den ersten Tagen bereits zahlreiche Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und Kreditanträge gestellt, um die finanziellen Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu überbrücken. Anders als die finanziellen Soforthilfen müssen die Kredite verzinst und zurückgezahlt werden.
Für größere Unternehmen wird ein milliardenschwerer Rettungsschirm gespannt. Möglich ist es hier, dass der Staat Garantien für die Unternehmen abgibt und sie zur Not auch ganz oder teilweise verstaatlicht. Am Ende der Krise sollen sie dann wieder privatisiert werden. Dieser Rettungsfonds ist in erster Linie für Unternehmen mit hohen Umsatzerlösen und mindestens 250 Mitarbeitern gedacht. Aber auch kleinere, systemrelevante Unternehmen können unter Umständen unter den Rettungsschirm schlüpfen.
Für viele Unternehmen werden die beschlossenen Hilfsprogramme in der Corona-Krise überlebenswichtig sein. Es gilt aber auch die Gelder sinnvoll einzusetzen. Ebenso muss bedacht werden, dass Kredite wieder zurückgezahlt werden müssen. Erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
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