Clerical Medical muss Auszahlungspläne einhalten

Schadensersatz möglich – Bundesgerichtshof Urteil vom 11.07.2012

Clerical Medical muss Auszahlungspläne einhalten

Rechtanwalt Christian-H. Röhlke

Am 11.07.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lang erwarteten Entscheidung die Leistungsverpflichtung des Lebensversicherer Clerical Medical Investement Group Ltd. anerkannt. Die BGH-Richter entschieden, dass Clerical Medical, die in den Auszahlungsplänen versprochene Beträge den Kunden zahlen muss. Zudem sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherers möglich. Der BGH verwies die Fälle an die Vorinstanzen zurück, um genauere Feststellungen nachzuholen.

Im konkreten Fall ging es um eine Lebensversicherung „Welthmaster Noble“ mit Auszahlungsplänen. Windige Vermittler haben ihren Kunden überzeugend versprochen, dass die Zahlungen aus der Police und den Investments ausreichen würden, einen zur Finanzierung aufgenommenen Kredits zu bedienen. Des Weiteren sollte durch einen Investmentfonds ein Kapitalstock gebildet werden, um den Kredit am Ende komplett tilgen zu können. Aber als der Wertzuwachs nicht ausreichte, reduzierte das Unternehmen unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen die Auszahlungen und das Hebelgeschäft platzte.

In der Entscheidung vom 11.07.2012 wird erstmals festgestellt, dass das Produkt „Wealthmaster Noble“ wirtschaftlich betrachtet keine Lebensversicherung, sondern ein Anlagegeschäft darstellt. Aus diesem Grund sei Clerical Medical auch verpflichtet, die Interessenten schon vor dem Vertragsschluss über sämtliche Umstände vollständig aufzuklären.

Der BGH führt aus, dass der Lebensversicherer ihre Aufklärungspflichten schon dadurch verletzt hat, dass sie den Versicherten unrealistische Prognosen bezüglich der Rendite in Aussicht gestellt und versprochen haben. Laut BGH wurden Musterabrechnungen übergeben, die auf einer Renditeprognose von 8,5 % basierten, obwohl der Versicherer selbst nur eine Rendite von 6 % als realistisch angesehen hat.

Zudem hat der BGH nochmals bestätigt, dass im Falle der Einschaltung eines Vermittlers, sein Handeln und die Erklärungen dem Unternehmen zurechenbar sind.

Anlegern von Clerical Medical ist anzuraten, ihre Ansprüche von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Die Röhlke Rechtsanwälte bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihrer Chancen im Falle der Clerical Medical Investment Ltd.

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handel- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote. Ergänzende Angaben der Kanzlei finden sie auf unserer Internetseite: www.kanzlei-roehlke.de

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