Checkliste zur Förderung von Wohnungslüftungsanlagen 2021
In vier Schritten zur Förderung
1.Beraten lassen
Den Fachhandwerker und den Energieberater kontaktieren, um individuelle Lösungen und Fördermöglichkeiten zu besprechen; technische Voraussetzungen klären
Kostenvoranschläge sowie Liefer- oder Leistungsvertrag beantragen
Ggf. Gesprächstermin mit der Hausbank vereinbaren (falls Beantragung bei der KfW)
2.Online-Förderantrag bei BAFA oder KfW stellen (vor Beginn der Baumaßnahme!)
Unterstützt durch den Fachhandwerker und den Energieberater
BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
3.Leistungen beantragen und Bauvorhaben durchführen
4.Rechnungen einreichen
Mehr Infos finden Sie bei der Initiative Gute Luft unter
www.wohnungs-lueftung.de
Überblick über die aktuellen Förderprogramme in Deutschland
Stand: 20.01.2021
Leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten. Diese Tipps helfen bei der Beantragung Ihrer Fördermittel. Je „grüner“ das Bauvorhaben, desto höher sind die Zuschüsse!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt ab 02.01.2021 und vereinfacht die deutsche Förderlandschaft sowie die Antragstellung. Sie fasst die bisherigen Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. So kommen Bauherren und Sanierer einfacher an die finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz.
Förderprogramme:
Förderung von Einzelmaßnahmen (EM)
– Start ab 02.01.2021
– Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – ab 01.07.2021 auch Beantragung bei der KfW möglich
– Zuschussförderung bei der Gebäudesanierung
Förderung für Wohngebäude (WG) mit Effizienzhausstandard
– Start ab 01.07.2021
– Beantragung bei der KfW, ggf. mittelbar über die Hausbank
– Kredit- und Zuschussförderung verfügbar: Ab 2023 erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW
Wie hoch ist die Förderung?
– Im Neubau: Bis zu 25 Prozent Förderung
– In der Sanierung: Bis zu 45 Prozent Förderung
– Bei umfassenden energetischen Sanierungen gibt es eine erhöhte Förderquote von 5 Prozent
– EE-Klasse: Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 55 Prozent
– NH-Klasse: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung
– iSFP-Bonus: individueller Sanierungsfahrplan
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
– Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
– Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
– Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
– Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Weiterführende Links
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Online Antragsformulare
BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
KfW-Förderung (noch bis 30.06.2021)
Für Finanzierungen über die KfW Bank gelten noch bis zum 30. Juni 2021 die bisherigen Förderprogramme. Ab dem 01.07.2021 treten auch hier die neuen Richtlinien der BEG in Kraft (siehe oben).
Im Sanierungsfall werden zentrale und dezentrale Lüftungssysteme sowie Abluftsysteme bundesweit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.
Welche Programme greifen?
Kredit für Einzelmaßnahmen (Programm 152) oder
Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm 151)
Steuerliche Förderung
Als Alternative zum BEG können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen seit dem 01.01.2020 von der Steuer absetzen.
Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Gefördert werden die gleichen Heizungstechnologien wie im BEG EM. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG oder den Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist nicht möglich.
Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der modernen Wohnraumlüftung und deren aktuellen Fördermöglichkeiten unter www.wohnungs-lueftung.de
Über die Initiative „Gute Luft“
Frische Luft liegt uns am Herzen! Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Lüftungsanlagen unter www.wohnungs-lueftung.de Initiatoren dieses Verbraucherportals sind die renommiertesten Verbände in der Lüftungsbranche: BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) sowie IGDWL (Verband der Interessensgemeinschaft Dezentrale Wohnungslüftung e.V.).
In den Verbänden BDH, FGK und IGDWL haben sich führende Hersteller der Klima- und Lüftungswirtschaft zusammengeschlossen.
Als Vertreter dieser Branchen setzen sich die Verbände vor allem für die Verbesserung der Raumluftqualität und die Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien in der Klimatechnik ein. Auch die Stärkung des Bewusstseins für die Rolle der Luft als Gesundheitsfaktor ist ein Ziel, das die Mitglieder in den Verbänden vereint.
Mehr Informationen liefert die Initiative „Gute Luft“ unter www.wohnungs-lueftung.de
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Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH)
Frederic Leers
Frankfurter Straße 720 – 726
51145 Köln
0 22 03/9 35 93-0
info@bdh-koeln.de
http://www.wohnungs-lueftung.de
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