Bundesrat winkt mangelhaftes Gesetz durch

VKD: Eine Möglichkeit, die Lage der Krankenhäuser deutlich zu verbessern, wurde vertan

(NL/1393006509) Berlin, d. 9. Juli 2012. Mit Unverständnis hat der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) auf das Votum des Bundesrates zum sogenannten Psych-Entgeltgesetz am Freitag vergangener Woche reagiert. Das Entgeltgesetz für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser sowie die neuen Finanzierungsregelungen für die Akutkrankenhäuser passieren zu lassen, ohne den geringsten Versuch, hier im Vermittlungsausschuss noch Änderungen zu erreichen, enttäuscht uns tief, erklärt dazu der Pressesprecher des VKD, Peter Asché. Diese Enttäuschung sei umso größer, als der Gesundheits-ausschuss des Bundesrates im Vorfeld eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht hatte, die der Lage der Kliniken wesentlich besser Rechnung getragen hätten. Die Möglichkeit, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, wurde leider nicht genutzt, bedauert Asché.

Die Vorschläge des Gesundheitsausschusses bezogen sich u.a. auf eine vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen, die Einführung eines vollen Kosten-Orientierungswertes als neue, gerechte, Basis für die Budgetentwicklung der Kliniken sowie gesenkte und abgestaffelte Abschläge für mit den Krankenkassen vereinbarte Mehrleistungen der Krankenhäuser. Alles Forderungen, die vom VKD ebenfalls erhoben werden.
Nach Bekanntwerden der Vorschläge hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr den Ländern in einem Brief gedroht, das gesamte Gesetz platzen zu lassen, falls diese es an den Vermittlungsausschuss verwei-sen würden. In diesem Fall, so Bahr, würde den Kliniken auch die vorgesehene anteilige Refinanzierung der Tariferhöhungen nicht mehr gewährt werden. Auf solche Weise Druck auszuüben, offenbart ein zumindest eigenartiges Verständnis von Demokratie, so Asché. Nachweislich das belegen mehrere aktuelle Studien stehen viele Krankenhäuser inzwischen mit dem Rücken zur Wand. Die Länder haben über Jahre wesentlich diesen Zustand mit befördert, indem sie ihre gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten der Kliniken immer stärker vernachlässigten. Sie hätten wenigstens hier ihr Gewicht stärker in die Waagschale werfen können.
Der VKD erwartet jetzt, dass zumindest die beschlossenen Finanzierungshilfen sehr schnell in die Fallpau-schalen einfließen. Sie werden allerdings bei Weitem nicht ausreichen. Es bleiben Finanzierungslasten, die vor allem kleine Kliniken an den Rand der Insolvenz bringen, befürchtet Peter Asché.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.600 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeein-richtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.
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