Am 27. September hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits am 4. Juli 2024 verabschiedeten Gesetzesänderung zur Zulassung rein virtueller Wohnungseigentümerversammlungen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die lang erwartete Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Neuregelung erlaubt es Wohnungseigentümergemeinschaften, ihre Versammlungen künftig auch online abzuhalten – vorausgesetzt, dies wird mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen beschlossen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates haben Wohnungseigentümer künftig die Wahl: Sie können entscheiden, ob sie ihre Versammlungen virtuell, in hybrider Form oder weiterhin klassisch in Präsenz abhalten. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der diese Reform seit Langem gefordert hatte, begrüßt die Entscheidung des Bundesrates: „Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen rein virtuell abzuhalten, ist die lang erwartete Anpassung an die digitale Realität“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. „Die Gesetzesänderung bietet Verwaltern und Eigentümern endlich die Flexibilität, die in der modernen Arbeitswelt und im Alltag schon lange selbstverständlich ist.“ Der Verwaltungsprozess werde dadurch effizienter, kostensparender und zeitgemäßer.
Rückschritt gegenüber ursprünglichem Entwurf
Trotz dieser Fortschritte sieht Meier auch kritische Punkte: „Die gesetzliche Vorgabe, jährlich mindestens eine Präsenzversammlung abzuhalten, stellt einen Rückschritt im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf dar.“ Bis 2028 ist eine solche Zusammenkunft Pflicht, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. „Diese Regelung könnte die Praxis bremsen, denn selbst wenn 49 von 50 Eigentümern die digitale Versammlung befürworten, kann eine einzige Gegenstimme die Flexibilität der gesamten Gemeinschaft blockieren“, erklärt der BVI-Präsident. Erst die Zukunft werde daher zeigen, ob virtuelle Versammlungen wirklich die Norm würden.
Zu wünschen wäre es, denn virtuelle Versammlungen sparen allen Beteiligten Kosten und Zeit, da Onlinetermine meist leichter zu finden sind und lange Anfahrtswege entfallen. Überdies steigere die Gesetzesänderung die Attraktivität des Verwalterberufs und erleichtere damit das Anwerben von Fachkräften.
Klare Verhältnisse bei Balkonkraftwerken
Neben der Zulassung rein virtueller Eigentümerversammlungen hat der Bundesrat auch weitere Änderungen am Wohnungseigentumsrecht gebilligt. Dazu gehört die Anerkennung baulicher Veränderungen für Steckersolargeräte, auch als Balkonkraftwerke bekannt, als privilegierte Maßnahme. Künftig können Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation dieser Geräte nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.
Auch diese Anpassung begrüßt der BVI ausdrücklich, denn in der Praxis kam es gerade bei Balkonkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften oft zu unnötigen Konflikten. Die neue Regelung schafft nun endlich klare Verhältnisse und erleichtert den Eigentümern, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne auf langwierige Abstimmungsprozesse angewiesen zu sein. Gleiches gilt für Mieter, die nun einen Anspruch auf die Erlaubnis ihres Vermieters zur Installation eines Steckersolargeräts haben.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.
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