BGH stärkt Verbraucherschutz: Kreditgebühren sind unzulässig

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

BGH stärkt Verbraucherschutz: Kreditgebühren sind unzulässig

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

20. Mai 2014. Die von vielen Banken geforderten Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig, dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. Mai 2014 (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden. Eine derartige Gebühr, die zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, benachteilige die Kunden unangemessen. Rein rechnerisch gehe es dabei, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. aus Erfurt um mehrere Milliarden Euro, die die Banken zu unrecht von Kreditnehmern kassiert haben.

Das Grundsatzurteil des BGH, könnte für die Geldinstitute teuer werden. Denn der BGH erklärte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zweier Banken für ungültig. „Für tausende von Kreditnehmern bedeutet das“, so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ), „dass sie gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern können.“

Der Bundesgerichtshof urteilte – einfach ausgedrückt – dass Banken für Darlehen, keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. Schließlich zahle der Darlehensnehmer Zinsen, die der Bank zugute kommen. Viele Banken berechneten bislang aber bei der Vergabe sogenannter Konsumkredite eine Bearbeitungsgebühr von bis zu dreieinhalb Prozent der Kreditsumme. Die Begründung: Beratungsaufwand und Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der BGH entschied nun aber, dass dies im eigenen Interesse der Bank geschehe und somit dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden dürfe.

Für Banken kann es teuer werden – Verjährungsfristen sind noch strittig

„Experten gehen von Erstattungsbeträgen bis zu 13 Milliarden Euro aus“, so die DVS-Geschäftsführerin. Die Banken werden nun die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht mehr ignorieren können, wie sie das nach vielen Amts- und Landgerichtsentscheidungen über die Gebühren bislang getan hatten. Strittig bleibt aber noch die Verjährungsfrist. „Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches, müssten – streng genommen – alle Ansprüche wegen gezahlter Gebühren vor dem 31.12.2010, verjährt sein“, so die DVS-Geschäftsführerin. Einige Gerichte und Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass Erstattungsforderungen für Bearbeitungsgebühren innerhalb der letzten zehn Jahre zurückgezahlt werden müssten. „Schon jetzt sollten sich deshalb die Betroffenen juristischen Rat einholen, wenn sie gezahlte Kreditgebühren zurück haben wollen“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi. „Wir bieten für Betroffene eine kostenlose Erstberatung durch einen DVS-Vertrauensanwalt an.“

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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