Warum bleibt der eine Stein nur ein Stein und ein anderer ist ein Edelstein? Wann ist ein Stein ein Edelstein? Wer bestimmt den Wert des Edelsteins? Fragen auf die Dr. Thomas Schröck die Antworten weiß.
Edelsteine sind Kristalle, die ohne Einwirkung des Menschen in der Natur entstanden sind und gehören zu den Mineralien. Der Ursprung des Wortes Kristall stammt vom griechischen Kristallus. Der Bergkristall verkörpert die glasklare, farblose Variante des Quarzes. Die Kristallkunde untersucht den kristallinen Zustand der Materie. Im inneren sind Kristalle hochgeordnete Gebilde aus einzelnen chemischen Bausteinen in Form von Atomen, Ionen oder Molekülen, welche einen festen Platz haben. Unter Kristallgitter wird die räumliche Anordnung der chemischen Komponenten verstanden. „Die Erde ist nahezu vollständig aus einzelnen Kristallen aufgebaut und somit auch die Vielfalt der technischen Produkte wie die Metalle und Legierungen, die organischen und anorganischen chemischen Verbindungen. Sogar biologische Objekte haben mit Kristallen zu tun. Beispielsweise das Stützskelett der Säugetiere und die Zähne der Tiere und Menschen sind ebenso aus Kristallen aufgebaut wie die Kalkschalen der Muscheln oder die Stacheln der Seeigel. Die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind innerhalb des Kristallgitters vorhanden“, erläutert Dr. Thomas Schröck, seit 30 Jahren etabliert im Edelsteinhandel als Gemmologe, Unternehmer und Ökonom aus Wien in Österreich.
Die seltenen, schönen und natürlichen Steine haben Dr. Thomas Schröck bereits in seiner Kindheit in den Bann gezogen. Ausgerüstet mit einem Pickel, spitzen Hammer und vor allem viel Geduld zog es ihn in die Berge seines Heimatlandes Österreich. Edelsteinsucher sind in den Urlaubsmonaten nicht selten anzutreffen. Besonders auf die grün funkelnden Smaragde aus dem österreichischen Habachtal hoffen sie. Gummistiefel an den Füßen, Waschsieb, Pickel im Rucksack geht es zum Leckbach. Ein Erlebnis, auch Mineralexperten werden oft hier angetroffen, sie schauen nicht nur auf das glitzernde Grün, sondern auch Bergkristalle und Citrine sind Objekte ihrer Freude, die im Sieb zurückbleiben“, freut sich Dr. Schröck, der damit besondere Kindheitserinnerungen verbindet.
Mineralien sind weitverbreitet, sie bilden auch die Grundlage der technisierten Welt als Rohstoffe wie Erz und Baumaterialien, Glas, Keramik u.v.a. Das Wort Mineral leitet sich vom lateinischen „Minare“ ab. Im Bergbau zeigt sich die enge historische Verwandtschaft zwischen der Bergbaukunde und der Beschäftigung mit dem gewonnenen Berggut, eben dem Mineral. Studien belegen, dass die Grundbausteine wie auch die wichtigen Spurenelemente aus den Mineralien entstammen. Die Mineralkunde beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Bestimmung der physikalischen und den chemischen Eigenschaften.
Warum bleibt ein Stein ein Stein und ein anderer ist ein Edelstein?
Dr. Thomas Schröck: „Die Besonderheit von Edelsteinen ergibt sich aus ihrer Seltenheit und ihrer Begehrtheit. In der Steinkunde werden Steine unterschiedlich eingeordnet: Schmucksteine und Edelsteine. Für die Bestimmung der Edelsteine sind folgende Merkmale geprüft: Härtegrad, Seltenheit, Natürlichkeit und Schönheit. Ein Edelstein hat mindestens den Härtegrad acht nach der Mohs´schen Prüfung, besticht durch seine Seltenheit und ist ein natürliches Produkt aus der Natur. Hinsichtlich der Farbe spielen drei Einflussfaktoren eine Rolle: die Farbe, der Ton und die Farbsättigung (Saturation). Der Begriff der Farbe ist jedem geläufig – rot, grün oder blau. Der Ton gibt an, wie hell oder dunkel ein Edelstein ist – beispielsweise himmelblau oder tintenblau. Die Farbsättigung beschreibt, wie viel an Farbe in einem Edelstein vorhanden ist – es gilt, je höher die Farbsättigung ist, desto wertvoller ist der Edelstein. Steine, denen nur eines dieser Merkmale fehlt, zählen zu den Schmucksteinen.“
Aussagen über die Echtheit eines Edelsteins erfolgt durch ein Zertifikat eines international renommierten Labors. Von Händlern ausgestellte Zertifikate sind beim Wiederverkauf wenig nützlich. Die Zertifikate attestieren: ein Foto, die Abmessungen inklusive Gewichts, die Mineralgruppe, der Edelsteinname, eine Aussage über einen natürlichen oder synthetischen Edelstein, die Farbe, eine Aussage über eine allfällige Behandlung, wenn in Auftrag gegeben die Herkunft.
Bewertung und Wert von Edelsteinen
Dr. Thomas Schröck hierzu: „Edelsteine mit Investment-Zweck sollten nicht ohne Zertifikat erworben werden. Ein solches Zertifikat bestätigt Gewicht, Abmessungen, Reinheit, Farbe, Schliff, Schliffqualität, Politur, Symmetrie und Fluoreszenz des Edelsteins. Zudem weisen Zertifikate für Diamanten fortlaufende Nummern auf, die in der Rondiste (das ist die umgebende Kante des Diamanten) eingraviert ist. Die Gravur ist so klein, dass sie mit freiem Auge nicht erkennbar ist. So ist sichergestellt, dass der Stein ein entsprechendes Zertifikat besitzt. Dieses Zertifikat ist im Internet bei den renommierten Zertifizierungsstellen nach Eingabe der jeweiligen Zertifikatsnummer kostenlos abrufbar. Die weltweit am höchsten geschätzten Zertifizierungsstellen sind das „Gemmological Institute of America“ (GIA) und das „Hoge Raad voor Diamant“ (HRD) aus den Niederlanden.
Wie bei allen Produkten spielt die Qualität der Edelsteine eine besondere Rolle. Die Preise für Edelsteine werden individuell für jeden Stein festgelegt. Die Qualität des Edelsteins gibt den Ausschlag für den zu erzielenden Preis.
Frau Adeline Lageder vom Gemmologischen-Labor-Austria erläutert die Vorgehensweise für erstellte Befundberichte, die als anerkannte Gutachten gelten. Aufgrund der Ausbildung als FEEG Gemmologin und Goldschmiedemeisterin ist ihr nicht nur die fachkundige Bewertung von Diamanten und Edelsteinen, sondern auch von Schmuckgegenständen erlaubt. „Bei den von unserem Labor erstellten Befundberichten handelt es sich um gerichtlich anerkannte Gutachten. Die Gemmologisches Labor Austria KG ist – wie viele international anerkannte Labore – nicht als CIBJO Labor tätig, da CIBJO Labore unter anderem keine Bewertungen von Diamanten und Edelsteinen durchführen. Auch weitere anerkannte Labore, wie zum Beispiel das SSEF (Swiss Gemmological Institute SSEF in Basel), Gübelin Gem Lab in Luzern oder das GRS – Gemresearch Swisslab AG in Luzern -, sind nicht als CIBJO-Labore tätig“, gibt Frau Adeline Lageder, die über mehr als 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Analyse und Bewertung von Diamanten, Edelsteinen und Schmuck tätig ist. Frau Lageder hilft als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Fachgebiet 54.01. Juwelen, Edelmetalle, Edelsteine bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Gemmologische Labor Austria erhielt schon 1997 die „Staatliche Auszeichnung“ der Republik Österreich und ist damit berechtigt, das Wappenschild des Bundesadlers im Briefpapier zu führen. Frau Lageder ist in der Funktion der Geschäftsführerin der GLA die Nachfolgerin des legendären und leider 2008 verstorbenen Prof. Mican.
Welche Eigenschaften als Gerichtssachverständiger müssen erfüllt werden?
Gerichtssachverständige werden alle fünf Jahre rezertifiziert. Bei diesem Zertifizierungsverfahren werden sowohl die notwendige fachliche Weiterbildung als auch die erstellten Gutachten überprüft. Nur bei einer positiven Bewertung kann der Gerichtssachverständige für weitere fünf Jahre in seinem Fachgebiet tätig sein. Zudem haftet der Gerichtssachverständige für unrichtige Gutachten den Parteien gegenüber persönlich nach § 1299 ABGB. Den Bewertungen liegen international anerkannte Preislisten zugrunde, weiters wird eine ständige Marktbeobachtung durchgeführt. Zudem betreibt die Gemmologisches Labor Austria KG keinen An- oder Verkauf von Edelsteinen, Diamanten oder Schmuck. Die Sachverständigen im Labor sind ausschließlich in der Erstellung von Gutachten tätig. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keinerlei Interessenkonflikten kommt und der Kunde ein objektives und absolut unabhängiges Gutachten erhält. Frau Legeder weist darauf hin, dass Gerichtssachverständige verpflichtet sind, objektive Gutachten zu erstellen und auf mögliche Interessenkonflikte hinzuweisen.
Ein Zitat aus „Der Sachverständige, Heft 1/2010“ vom HR Dr. Alexander Schmidt: „Nach Punkt 1.2 der Standesregeln hat der Sachverständige die mit seinem Eid (§ 5 Abs 1 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG) übernommenen Verpflichtungen bei jeder Sachverständigentätigkeit, in wessen Auftrag sie auch immer erfolgt, sorgfältig und gewissenhaft einzuhalten. Er hat daher sowohl im Verfahren vor den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden, aber auch als Privatgutachter die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig zu untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen aus Augenschein und Aktenlage treu und vollständig anzugeben und den Befund und das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft, der Kunst, der Technik, des Gewerbes oder seines Fachgebiets abzugeben. Damit wird eindeutig klargestellt, dass die Grundprinzipien der Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht nur für die im behördlichen Auftrag erstellten Gutachten, sondern auch für Privatgutachten gelten.“
V.i.S.d.P.:
Morgan Woodward
Studentin & Bloggerin
Über die Autorin:
Morgan Woodward, eine englische Studentin, sie studiert Internationale Politik an der University of London Institute in Paris. Sie strebt an, in Zukunft Kommunikatorin zu werden, im Bereich Journalismus oder durch die politische Arbeit. Ihre Interessen liegen in den Bereichen Politik und Gesellschaft, Gesundheit und Fitness, Biologie und Reisen.
Über The Natural Gem GmbH:
Dr. Thomas Schröck ist seit über 25 Jahren Edelsteinexperte und geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens The Natural Gem GmbH mit Sitz in Wien, Österreich. Er verfasste das Werk „Edelsteine als Investment: Der GEWINN-Ratgeber“, Dr. Georg Wailand (Herausgeber), Autor: Dr. Thomas Schröck.
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