BaFin stellt Entschädigungsfall bei insolventer Greensill Bank fest

BaFin stellt Entschädigungsfall bei insolventer Greensill Bank fest

BaFin stellt Entschädigungsfall bei insolventer Greensill Bank fest

Wie zu erwarten war, hat die BaFin den Entschädigungsfall für die insolvente Greensill Bank festgestellt. Zudem wurde am Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren über die Bank eröffnet (508 IN 6/21).

Nachdem die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ein Moratorium über die Greensill Bank verhängt und die Konten eingefroren hatte, war zu erwarten, dass sie Insolvenzantrag für die Bank stellen und den Entschädigungsfall feststellen wird. Das ist nun geschehen.

Private Kunden der Bank können nun etwas aufatmen, da ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt sind. Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, können die Entschädigungen fließen. Weitere Zahlungen sind aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Damit sind jedoch bei weitem nicht alle Kunden aus dem Schneider, denn nicht alle sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt. Ihr Geld steht im Feuer. Betroffen sind u.a. die Einlagen von staatlichen Stellen wie Kommunen oder auch die Einlagen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder von Pensions- und Rentenfonds.

Sie können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun form- und fristgerecht bis zum 14. Mai 2021 anmelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Gläubiger müssen aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Zudem kann sich das Insolvenzverfahren über mehrere Jahre hinziehen.

Kunden der Greensill Bank, deren Einlagen nicht durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt sind, oder bei denen es zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Entschädigung kommt, können weitere rechtliche Schritte einleiten, um die finanziellen Verluste abzuwehren.

So kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Anspruchsgegner könnten zum Beispiel die Wirtschaftsprüfer, die der Greensill Bank ihr Testat erteilt haben, sein oder auch die verantwortlichen handelnden Personen der Bank. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die BaFin Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen festgestellt hat und die Bank keine Nachweise über bilanzierte Forderungen vorlegen konnte. Die BaFin hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt.

Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten geschädigte Kunden der Greensill Bank.

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