ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit den wichtigsten Eckdaten zur Adoption

Auf Umwegen zum Familienglück

Eine eigene Familie zu gründen, ist auch heutzutage noch ein klassischer Lebensentwurf für viele Menschen. Und auch wenn auf Heirat inzwischen häufig verzichtet wird, gehören Kinder selbstverständlich dazu. Aber nicht jedem Paar ist es möglich, eigenen Nachwuchs zu bekommen. Zum Tag der Familie informiert ARAG Experte Tobias Klingelhöfer daher über einen anderen Weg zum Glück: die Adoption.

Was ist das wichtigste Ziel einer Adoption?
Tobias Klingelhöfer: Die Adoption gilt für viele Paare als die letzte Möglichkeit, ein Leben als Familie zu führen. Meistens liegen davor bereits viele Versuche über viele Jahre, selbst schwanger zu werden – einschließlich medizinischer Eingriffe und oft auch unter erheblichem seelischen Leiden. Die Option, ein Kind fremder Eltern zum eigenen zu machen, ist daher ein Lichtblick für Menschen mit einem unbedingten Kinderwunsch. Dennoch möchte ich betonen: Der Sinn der Adoption liegt darin, einem Kind, das nicht bei seiner eigenen Familie aufwachsen kann, ein Heim zu geben und ihm ein glückliches und geborgenes Leben zu schenken. Der Fokus liegt immer auf dem Wohl des Kindes und nicht in erster Linie auf dem des Paares.

Welche rechtliche Stellung hat ein adoptiertes Kind?
Tobias Klingelhöfer: Eben weil das Kindeswohl im Fokus steht, wird es Eltern in Deutschland nicht leicht gemacht, ein Kind zu adoptieren. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, Anträge werden sehr genau geprüft, Hintergründe beleuchtet und Gegebenheiten inspiziert. Wenn alles rechtlich und vor allem menschlich stimmt und potentielle Adoptiveltern und -kinder zusammenpassen, kann aber dieser Weg zu einem wirklichen Glück führen, das einer Familiengründung im klassichen Sinne in nichts nachsteht. Und tatsächlich ist das Adoptivkind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dem eigenen, leiblichen Kind gleichgestellt: Es wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht mehr rückgängig zu machen ist und das Kind ist durch diesen Vorgang nicht mehr mit seiner Ursprungsfamilie verwandt.

Wie können Paare Adoptiveltern werden?
Tobias Klingelhöfer: Adoption ist in Deutschland geschützt. Das gilt auch für Adoptionen aus dem Ausland. Hintergrund ist unter anderem die Vermeidung von Menschenhandel, Ausbeutung oder die Misshandlung Schutzbefohlener. Der einzige Weg führt über Adoptionsvermittlungsstellen, zu denen man unter anderem über das Jungendamt oder kirchliche Träger gelangt. Dafür müssen künftige Eltern sich bewerben: Mit einem klassischen Lebenslauf, den eigenen Geburtsurkunden, gegebenenfalls der Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Einkommensnachweisen, Gesundheitszeugnissen und einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis. Ich empfehle außerdem eine klare Formulierung des Adoptionswunsches einschließlich Begründung, Haltung, Hintergründen und Zielen. Denn aufgrund dieser Bewerbung erfolgt eine Eignungsprüfung. Der eigentliche spätere Adoptionsantrag beim Familiengericht muss dann notariell beurkundet sein.

Welche Voraussetzungen müssen künftige Adoptiveltern erfüllen?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn es sich um einen behördlichen Vorgang handelt und entsprechende Ämter das Entscheidungsrecht haben, so geht es bei dem Für oder Wider doch vor allem darum zu erkennen, ob das Kind ein Nest voller Geborgenheit finden wird. Insofern liegt das Augenmerk auf der charakterlichen Festigkeit der Eltern, der Stabilität ihrer Beziehung, ihren Vorstellungen hinsichtlich Erziehung und Fürsorge, ihrem Gesundheitszustand und durchaus auch der finanziellen Situation. Außerdem wird darauf geachtet, dass entweder bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, wie beispielsweise bei der Adoption eines Stiefkindes, oder zu erkennen ist, dass sich dieses entwickelt. Hierfür ist eine Probezeit, die sogenannte Adoptions-Pflege, gedacht, in der das Kind bereits bei der zukünftigen Familie wohnt. Sie ist zwar keine gesetzliche Voraussetzung für die Adoption, dennoch Usus.

Zudem gibt es natürlich eine Reihe tatsächliche Voraussetzungen, wie etwa ein Mindestalter der Adoptierenden von 25 Jahren von mindestens einem angehenden Elternteil, die Zustimmung der leiblichen Eltern und auch die Zustimmung des Kindes selbst bzw. des gesetzlichen Vertreters bei unter 14-Jährigen. Für umfassende und ausführliche Informationen kann ich die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen.

Eine Alternative zur Adoption ist es, Pflegekinder auf Zeit oder dauerhaft aufzunehmen. Welche Voraussetzungen gelten dabei?
Tobias Klingelhöfer: Pflege- oder auch Flüchtlingskinder kann man unabhängig vom Familienstand aufnehmen. Die Chancen auf eine Zusage stehen aber am besten bei verheirateten Paaren oder langjährigen Lebensgemeinschaften. Die erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt. In manchen Regionen gibt es auch Verbände, die als Vermittlungsstelle für Pflegschaften arbeiten. Meist klärt schon das Erstgespräch, ob eine Bewerbung als Pflegefamilie Aussicht auf Erfolg hat. Das Thema Pflegekind ist sehr umfangreich. Daher empfehle ich hier unsere Ratgeber-Seiten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
5e64d4c802955962e36da69ded6a5b460f6b2f89
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
5e64d4c802955962e36da69ded6a5b460f6b2f89
http://www.ARAG.de