Attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Energieeffizienter Hausbau wird mehr gefördert

Attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neue BEG Förderung Neubau

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG werden künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Die BEG als ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor.

Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme:

1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm (bisher KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“).
2. Das Marktanreizprogramm (bisher BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“).
3. Das Anreizprogramm „Energieeffizienz“.
4. Das Heizungsoptimierungsprogramm.

Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMI) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der Förderung erstmals berücksichtigt.

Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität. Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Förderung übersichtlicher und einfacher zu beantragen.

Die BEG enthält folgende Neuerungen beim Hausbau von Häusern:

Vereinfachte Beantragung sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit einem einzigen Antrag für die BEG. Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen.

Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise Zuschuss oder teilweise Kreditförderung).

Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beim Neubau von Gebäuden. Im Neubau werden sogenannte EE-Klassen, zum Beispiel „Effizienzhaus 55 EE“ für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Hausbau eingeführt und die Förderquote angehoben.

Digitalisierung und Zukunftstechnologien zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig. Damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt.

Nachhaltiges Bauen bei Neubauten mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sogenanne NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung. Entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); wird der Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt.

Auskunft über die neuen EE-Klassen als förderfähige Energiestandards beim Hausbau geben sowohl die Energieberater als auch die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Details und Förderbestimmungen im April 2021 dazu veröffentlichen und zwar auf folgender KfW-Seite. Starttermin für das BEG ist der 01.07.2021. Beim Hausbau gilt derzeit noch die bisherige KfW-Förderung.

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