Anwältin aus Nürnberg informiert zu Regelungen im Arbeitsrecht für das Home Office
NÜRNBERG. Home-Office ist derzeit in aller Munde. Doch wie sieht es mit den Voraussetzungen für Telearbeit bzw. Home-Office im Arbeitsrecht aus? Fachanwältin Birgit Seidel, die Mandanten aus dem Großraum Nürnberg vertritt, schildert die grundlegenden arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf das Home-Office. Sie stellt heraus: „Aus dem deutschen Arbeitsrecht ergeben sich weder ein Anspruch auf Home-Office noch eine Verpflichtung dazu. Arbeitsrechtlich hat ein Home-Office Arbeitsplatz dieselben Vorgaben zu erfüllen, die auch im Betrieb oder im Büro Geltung haben. Dazu gehört zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das eine Ruhezeit von elf Stunden vorsieht. Diese Ruhezeit muss auch für Arbeitnehmer im Home-Office gewährleistet bleiben.
Zusatzvereinbarung schriftlich fixieren, rät Anwältin für Arbeitsrecht aus Nürnberg
Grundsätzlich empfiehlt Rechtsanwältin Birgit Seidel ihren Mandanten aus Nürnberg, Home-Office Regelungen über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bzw. einen Telearbeitsvertrag zu definieren. Dies sollte spätestens dann erfolgen, wenn das Home-Office zeitlich fest vereinbart wird. Regelungen zum Home-Office lassen sich in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder über einen eigenen Telearbeitsvertrag festhalten. Darin können zum Beispiel genaue Festlegungen zur Kostenerstattung bzw. Aufwandsentschädigung enthalten sein. Außerdem lässt sich regeln, wie Arbeitszeiten dokumentiert sein sollen. Auch die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind mit Blick auf das Home Office relevant und können schriftlich fixiert werden.
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg: Vertragstypen beachten
Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel empfiehlt ihren Mandanten aus dem Raum Nürnberg, bei entsprechenden vertraglichen Regelungen strikt zwischen einem Telearbeitsvertrag und einem Heimarbeitsvertrag zu unterscheiden. Dabei handelt es sich nämlich um unterschiedliche Vertragstypen. „Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht macht in diesem Zusammenhang unbedingt Sinn“, stellt Birgit Seidel heraus. Regelungen und Rahmenbedingungen für ein Home-Office Angebot lassen sich auch über eine Betriebsvereinbarung fixieren. Darin können grundsätzliche Festlegungen mit Blick auf die Arbeit im Home-Office enthalten und zudem Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Datenschutz benannt sein. Birgit Seidel stellt jedoch heraus, dass betriebliche Regelungen zum Home-Office stets durch individuelle Vereinbarungen ergänzt werden sollten.
BSS Sozietät für Arbeitsrecht ist mit erfahrenen und kompetenten Anwälten besetzt. Mit der Erfahrung unterstützen die Anwälte Menschen in Nürnberg, die Hilfe beim Thema Arbeitsrecht benötigen.
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