Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Fehlende Rufnummer schadet nicht +++
Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Kein Bleiberecht nach Trennung +++
Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, in diesen vier Wänden wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es laut ARAG Experten das Landgericht Kempten entschieden; das Oberlandesgericht München hat jetzt die Berufung verworfen (Az.: 14 U 4036/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München.

+++ Entschädigung auch bei geschenkter Reise +++
Laut dem Europäischen Gerichtshof können Pauschalreisende die Ausgleichszahlungen für einen verspäteten Flug verlangen, auch wenn sie ihn nicht selbst bezahlt haben. Nach Angaben der ARAG Experten genügt die Bordkarte als Nachweis (Az.: C-20/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.

+++ Neuerungen bei der Führerscheinprüfung ab April +++
Alle Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. April ablegen, werden nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 60 Fragen, die überarbeitet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Erstmals wird es laut ARAG Experten Multiple-Choice-Aufgaben geben, die mit Bildern beantwortet werden müssen. Die Änderungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung ziehen sich durch alle Klassen. Diese Anpassung an neue Verkehrsregeln und technische Entwicklungen wird zwei Mal jährlich im April und Oktober vorgenommen.

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https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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