Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Überschwenken eines Baukrans aufs Nachbargrundstück +++
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nach Auskunft der ARAG Experten den Unterlassungsanspruch eines Nachbarn durch einen über sein Grundstück schwenkenden Kranarm bestätigt und erweitert. Da der Bauherr die „Benutzung“ des Nachbargrundstücks nicht angezeigt habe, könne er sich nicht auf das im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg vorgesehene „Hammerschlags- und Leiterrecht“ und eine entsprechende Duldungspflicht des Klägers berufen, so das Gericht (Az.: 4 U 74/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Stuttgart.

+++ Keine Ansprüche bei Flugverspätung bei Insolvenz +++
Wenn eine Fluggesellschaft nach Insolvenz kulanterweise Passagiere befördert, die ihre Tickets vor der Insolvenz bezahlt haben, so sind diese Beförderungen als „kostenlos“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu werten. Im Fall einer Flugverspätung bestehen dann keine Ausgleichsansprüche nach dieser Verordnung. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 13 U 280/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt aM.

+++ Mitwirkungspflicht bei Mängelbeseitigung +++
Der Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Nacherfüllung ermöglichen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung allein nicht ausreicht. In einem konkreten Fall hatte die Kundin eines Möbelhauses sich für rund 1.700 Euro Möbel ausgesucht und den Kaufpreis angezahlt. Der Restkaufpreis war direkt bei Lieferung der Möbel fällig. Die gelieferte Ware war allerdings stark beschädigt, so dass die Kundin die Restzahlung verweigerte und einen Austausch der defekten Möbel verlangte. Gleichzeitig verweigerte sie den Monteuren anschließend mehrfach diesen Austausch und behielt den Restkaufpreis weiterhin ein. Daher verurteilte sie das Gericht zur Zahlung des restlichen Kaufpreises von rund 877 Euro an das Möbelgeschäft (Az.: 112 C 10509/20, noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

+++ Deutsche Waldtage vom 16. bis 18. September +++
Die diesjährigen Deutschen Waldtage vom 16. bis 18. September stehen laut ARAG Experten unter dem Motto „Biologische Vielfalt erleben!“. Um auf die enormen Herausforderungen der Wälder durch Witterungsextreme aufmerksam zu machen, gibt es an diesen Tagen deutschlandweit unterschiedlichste Veranstaltungen rund um das Thema Wald. Initiiert werden die Deutschen Waldtage vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Nähere Informationen zu den Veranstaltungen bietet das BMEL auf einer Internetseite. Hier können auch eigene Veranstaltungen eingetragen werden.
Weitere Informationen zum Recht in Wald und Flur haben die ARAG Experten hier zusammengetragen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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