Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Ohrfeige kann ins Gefängnis führen +++
Mit welchen Konsequenzen Oscar-Gewinner Will Smith für seine filmreife Backpfeife rechnen muss, hängt wohl im Wesentlichen von der Reaktion des Opfers Chris Rock ab. Der Moderator kassierte den Schlag völlig unerwartet während der diesjährigen Oscar-Verleihung, weil er zuvor einen Witz über die (haarlose) Frisur der Ehefrau von Will Smith, Jada Pinkett Smith, gemacht hatte. Hier in Deutschland müsste der Hollywood-Schauspieler sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Denn nach Auskunft der ARAG Experten verwirklicht eine leichte Ohrfeige in der Regel den Tatbestand der tätlichen Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB). Und dafür gibt es mindestens eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis.

+++ Höhere Pauschalen bei Umzugskosten +++
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann nach Auskunft der ARAG Experten ab 1. April höhere Kostenpauschalen von der Steuer abziehen. Künftig beträgt die Pauschale für Ledige 886 (statt 870) Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied – unerheblich, ob Kind, Partner oder Oma – 590 (statt 580) Euro. Doch das ist noch nicht alles. Denn neben dem Pauschbetrag für sogenannte sonstige Umzugskosten – wie zum Beispiel Zeitungsanzeigen, Gebühren für die Ummeldung oder ein neues Kfz-Kennzeichen – können auch die Einzelkosten für Makler, Fahrtkosten oder die Kosten für eine Spedition steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann auch die Nachhilfe für das Kind steuerlich berücksichtigt werden. Dabei werden jährlich Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.181 (statt 1.160) Euro pro Kind als Werbungskosten anerkannt.

+++ Packstation nur noch für App-Nutzer +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Packstationen, an die registrierte DHL-Kunden ihre Paketpost liefern lassen können, ab dem 1. April nur noch mit einem Smartphone genutzt werden können. Denn künftig benötigt man zur Abholung seines Paketes eine App der Deutschen Post: „Post & DHL“. Über die Anwendung werden Kunden informiert, sobald ein Paket für sie in der Packstation bereit liegt. Um das Paket an der Packstation zu entnehmen, muss ein Code, der zuvor von der App generiert worden ist, mit dem Smartphone gescannt werden. Bisher konnten Kunden ihre Pakete mit Kundenkarte oder mit einem Code abholen, der per Mail geschickt wurde.

+++ Nachbar haftet nicht für Wasserschaden durch Abwasserkanal +++
Gehört ein Abwasserkanal zu einer öffentlichen Kläranlage und sorgt auf einem Nachbargrundstück für einen Wasserschaden, muss der Grundstückseigentümer nicht haften. In wessen Eigentum die Leitung steht, ist dabei nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht entscheidend. Maßgeblich seien vielmehr die kommunalen Satzungen bzw. die mit dem Eigner vereinbarten Entsorgungsbedingungen (Az.: V ZR 121/20).
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