Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Falsche Paket-Benachrichtigung per SMS +++
Dass Trojaner per Mail verschickt werden, ist wahrscheinlich bekannt. Doch diese Schadsoftware kommt per SMS. Das Ganze nennt sich dann „Smishing“ (aus SMS und Phishing). Gerade in Corona-Zeiten, in denen der Online-Handel boomt, sind Opfer leicht gefunden. In der SMS werden die Empfänger darauf hingewiesen, dass ihr Paket oder Geschenk verschickt wurde und sie die Sendung per Link überprüfen und bestätigen sollen. Doch die ARAG Experten warnen: Mit Klick auf den Link wird die gefährliche Schadsoftware FluBot auf dem Handy installiert und kann dann auf alle persönlichen Daten zugreifen. So können z. T. teure SMS in die Welt verschickt werden, ohne dass der Nutzer etwas bemerkt. Zudem hat es die Schad-App auf Daten abgesehen, die bei Banking-Apps eingegeben werden. Laut Polizeibehörden sind vor allem Nutzer von Android-Handys betroffen. Wer bereits auf den Link geklickt hat, sollte in Form von Screenshots möglichst viele Beweise sammeln und mit dem Smartphone möglicht schnell zur nächsten Polizeidienststelle gehen, um Anzeige zu erstatten. Erst anschließend sollten Betroffene die SMS löschen, die Rufnummer des Absenders blockieren und eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten, um teure Folgekosten zu vermeiden. Als letzten Schritt empfehlen die ARAG Experten, alle persönlichen Daten in der Cloud oder auf einer Speicherkarte zu sichern und im abgesicherten Modus nach unbekannten und nicht selbst installierten Apps zu suchen und diese zu entfernen. Danach muss das Handy allerdings neu gestartet oder gar zurückgesetzt werden.
+++ Augen auf beim Fußballtraining +++
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Amateurfußballer zu Schmerzensgeld verurteilt, der bei einem Schuss während des Aufwärmens eine Frau, die neben dem Tor stand, mit dem Ball ins Gesicht getroffen hatte. Nach Auskunft der ARAG Experten hätte er beim Aufwärmtraining auf die anwesenden Personen Rücksicht nehmen müssen. Allerdings müsse sich die Frau ein Mitverschulden anrechnen lassen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung (Az.: 1 U 66/20).
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+++ Eigentümer darf Erscheinen nicht untersagt werden +++
Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wurde vom Amtsgericht Hannover laut ARAG Experten für ungültig erklärt. Die Hausverwaltung hatte die Eigentümer zwar geladen, aber auf dem Einladungsschreiben ausdrücklich vermerkt, dass wegen der Pandemielage niemand zur Versammlung erscheinen dürfe. Die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse verstießen laut Gericht gegen Paragraf 23 Absatz 1 Wohneigentumsgesetz, da sie in den Kernbereich der Wohnungseigentümer eingreifen (Az.: 480 C 8302/20).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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