Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fingerabdruck auf dem Personalausweis +++
Der Bundestag hat am 5.11.2020 ein neues „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ verabschiedet. Laut ARAG sollen nur noch digitale, biometrische Passfotos erlaubt werden. Ferner ist zukünftig auch die Abgabe von zwei Fingerabdrücken bei der Ausstellung von Personalausweisen verpflichtend. Auch gibt es eine Änderung bei der Eintragung des Geschlechts; denn hier ist in Zukunft die Bezeichnung „X“ möglich, wenn sich Personen weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.

+++ Geld bekommt der Leasingnehmer +++
Erhält eine Kfz-Leasingfirma nach einem Unfall Entschädigungsleistungen von der Versicherung, muss sie diese dem Leasingnehmer zugutekommen lassen. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Bundesge-richtshofentschieden. Danach mindert eine Zahlung, die der Leasinggeber als Ausgleich für einen mer-kantilen Minderwert bekommt, dessen Anspruch auf Restwertausgleich (AZ: BGH VIII ZR 48/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

+++ Keine Sanierung vor Schlüsselübergabe +++
Ein Vermieter ist nicht dazu berechtigt, vor der Schlüsselübergabe Sanierungsarbeiten in der Mietwohnung durchzuführen. Tut er dies dennoch, kann der Mieter die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und die Einräumung des Besitzes mittels einstweiliger Verfügung erwirken. Dies hat laut ARAG das Amtsgericht Köln entschieden (AZ: 222 C 84/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Köln.

+++ Entschädigung für Thomas Cook-Kunden bis Sonntag +++
Kunden des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook können noch bis zum kommenden Sonntag, 15. November 2020, Ausgleichszahlungen anmelden. Danach haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. Seit Anfang Mai haben betroffene Pauschalurlauber über das Online-Portal des Bundesjustizministeriums die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichszahlungen des Bundes in Anspruch zu nehmen. Ist die Anmeldung bis Sonntag erfolgt, können erforderliche Dokumente auch noch nachgereicht werden.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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