Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Frei laufender Hund rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags +++
Lässt ein Mieter zwei Hunde unangeleint und frei laufen und wurde er hierfür bereits mehrfach abgemahnt, rechtfertigt das Verhalten eine fristlose Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entprechende Entscheidung des Bundesgerichthof (Az.: VIII ZR 328/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Entschädigung für Thomas Cook Reisen online geltend machen +++
Pauschalreisende, welche durch die Insolvenz eines deutschen Reiseveranstalters der Thomas-Cook-Gruppe, der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH Schäden erlitten haben, können Ausgleichszahlungen des Bundes in einem kostenfreien, online-basierten Anmeldeverfahren geltend machen.

+++ Kein Aufbrechen, wenn Pkw durch Funksignal geöffnet wurde +++
Die Hausratversicherung muss nicht für aus einem Pkw entwendete Gegenstände zahlen, wenn das Fahrzeug unbefugt per Funksignal geöffnet wurde. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden (Az.: 274 C 7752/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München.

+++ Widerrufsrecht greift nicht bei Sonderanfertigung +++
Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, Verträge, die im Internet, an der Tür oder am Telefon abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Es greift aber nicht, wenn die Ware speziell auf den Kunden zugeschnitten ist. Auch nicht, wenn die Firma noch nicht mit der Bearbeitung anfangen hat. So entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines Kunden, der auf einer Messe eine personalisierte Einbauküche in Auftrag gegeben hatte, kurz darauf den Vertrag aber widerrief und die Küche dann doch nicht abnehmen wollte (Az.: C-529/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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