Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick
+++ Telefonische Krankmeldung wieder möglich +++
Um die während der Erkältungssaison ohnehin vollen Wartezimmer zu vermeiden, wird eine bewährte Corona-Sonderregelung wieder eingeführt: Die telefonsche Krankmeldung. Damit können sich Patienten mit Erkältungssymptomen telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung von weiteren sieben Tagen ist ebenfalls wieder telefonisch möglich. Dabei erfolgt eine eingehende telefonische Befragung durch einen niedergelassenen Arzt. Die Regelung soll nach Auskunft der ARAG Experten zunächst bis Ende des Jahres gelten.
+++ Winter is coming: Zeit für die Zeitumstellung +++
So kalt wie in manchen Regionen der Fantasy-Serie Game of Thrones wird es am kommenden Sonntag wohl nicht. Trotzdem beginnt am 25. Oktober in Deutschland wieder die Winterzeit. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren von drei auf zwei Uhr um eine Stunde zurückgestellt, so dass wir eine Stunde länger schlafen dürfen. Winter- und Sommerzeit sind in Deutschland sogar durch ein Gesetz geregelt: Das Zeitgesetz (ZeitG) wurde 1978 festgelegt und durch eine Verordnung in 2001 geändert. Die hierin geregelten Zeiten sind maßgeblich für amtlichen und geschäftlichen Verkehr. Die Zeitumstellung im Herbst ist eigentlich die Rückumstellung auf die Normalzeit, die Mitteleuropäische Zeit (MEZ, englisch Central European Time, CET). Sie entspricht der mittleren Sonnenzeit auf dem Längengrad 15° Ost. Die Differenz zur Weltzeit (UTC) beträgt eine Stunde. Die Winterzeit beginnt in Mitteleuropa jeweils am letzten Oktobersonntag im Jahr.
+++ Eigenbedarf: Auch getrennt lebender Ehegatte ist bevorzugt +++
Eigenbedarf kann auch zugunsten getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten angemeldet werden. Sie gehören unabhängig vom Fortbestand der Ehe „derselben Familie“ an. Damit greift laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des BGH die Kündigungssperre bei Veräußerung an mehrere Personen nicht (BGH, AZ VIII ZR 35/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Wohnung statt Unterhalt +++
Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhaltspflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (AZ: 4 UF 176/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt aM.
+++ Privates Online-Glücksspiel erlaubt +++
Eigentlich sollte der neue Glücksspielstaatsvertrag erst ab Sommer 2021 in Kraft treten. Doch die 16 Bundesländer haben sich nach Auskunft der ARAG Experten darauf geeinigt, privates Online-Zocken für eine Testphase bereits ab Mitte Oktober zu erlauben. Menschen in ganz Deutschland dürfen also ab sofort Sportwetten im Internet bei privaten Anbietern abschließen und auch an virtuellen Automaten und Pokertischen um Geld spielen. Dafür müssen sie sich mit vollständigem Namen, Geburts- und Wohnort registrieren. Anbieter sind verpflichtet, diese Angaben zu überprüfen. Wer sich an die im Staatsvertrag festgelegten Regeln hält, darf dann im Sommer nächsten Jahres auf eine Konzession hoffen.
+++ „Lost“ ist Jugendwort des Jahres +++
Ins Deutsche übersetzt, heißt es unter anderem „verloren“. Jugendliche benutzen es, wenn jemand ahnungslos oder unsicher ist. Und sie benutzten es offenbar häufig und gerne, denn „lost“ hat es zum Jugendwort des Jahres 2020 geschafft und sich damit gegen „cringe“ für etwas Peinliches, Unangenehmes und „wild/wyld“ für etwas Besonderes oder Krasses durchgesetzt. Das Jugendwort wird einmal jährlich in einem Online-Voting gewählt; dieses Jahr durften auch die Jugendlichen selbst Vorschläge einreichen und ihre Stimme abgeben. Initiiert wird die Wahl vom Pons-Verlag.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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