Aktuelle Corona-Themen und Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Am 15. Oktober ist Welthändewaschtag +++
Nur gut 80 Prozent der Bevölkerung wäscht sich laut Bundeszentale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die empfohlenen 20 Sekunden die Hände. Gleichwohl ist über 90 Prozent der Menschen diese Schutzmaßnahme vor Infektionen bekannt. Insbesondere während der Corona-Pandemie ist gründliches Händewaschen besonders wichtig. Denn damit lassen sich die meisten Krankheitserreger wirksam entfernen, so dass die Übertragung von Infektionskrankheiten unterbrochen werden kann. Der Welthändewaschtag bekommt in der Corona-Zeit also eine besondere Bedeutung, den die ARAG Experten an dieser Stelle noch einmal hervorheben.

+++ Taxifahrten und Carsharing in Corona-Zeiten +++
Taxen gelten als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Daher herrscht hier, wie in Bus und Bahn, die Maskenpflicht. Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr (Paragraf 23 Absatz 4, Straßenverkehrsordnung) wird durch den Fahrer dabei nicht verletzt. Generell empfehlen die ARAG Experten, hinten rechts in das Taxi einzusteigen, da hier der größtmögliche Abstand zum Fahrer eingehalten werden kann. Gespräche sollten auf ein Minimum reduziert werden und man sollte möglichst bargeldlos bezahlen. Beim Carsharing handelt es sich hingegen nicht um ÖPNV, sodass hier keine Maskenpflicht gilt.

+++ Der Patientenservice nun auch als App +++
Neben einer Telefon- und Onlinepräsenz ist der Patientenservice 116117 nun auch als App bei Google Play und im App Store erhältlich. Die Rufnummer 116117 ist bundesweit nutzbar, rund um die Uhr besetzt und kostenfrei. Der Patientenservice bietet ein „Patientennavi“, einen eTerminservice und einen ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Das „Patientennavi“ hilft Verbrauchern zunächst dabei, ihr medizinisches Problem einzuordnen und den richtigen Ansprechpartner zu finden. Der eTerminservice ist ein Dienst, mit dem Arzttermine in einer Praxis gebucht werden können. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für Personen gedacht, die ein ernstes, aber nicht lebensbedrohliches Problem haben, das aber dennoch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass bei Unfällen und lebensbedrohlichen Situationen natürlich weiterhin gilt, den Notruf 112 zu nutzen. Weitere wichtige Telefonnummern und Internetseiten bei Fragen rund um das Coronavirus hat die Bundesregierung hier zusammengestellt. Dort finden sich etwa Telefonnummern für Beschäftigte und Unternehmen mit Fragen zur Corona-Pandemie als auch Kontaktdaten von Anlaufstellen bei familiären Belastungssituationen.

+++ Kein Anspruch auf Auszahlung bei einem gelochten Sparbuch +++
Inhaber eines gelochten Sparbuchs haben keinen Anspruch auf Auszahlung darin aufgeführter Guthaben. Ein gelochtes Sparbuch begründe die Vermutung, dass es bereits wegen der Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 4021-19 (46)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt aM.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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