Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ NRW: Kein Karneval wegen Corona +++
Nun ist es beschlossene Sache: Die kommende Karnevalssaison fällt Corona-bedingt sozusagen aus. Keine Rosenmontagszüge, keine Veedels-Umzüge, keine Straßenfeste, keine Prunksitzungen und Bälle. Jedwede gesellige Veranstaltung wird behördlich untersagt. Darauf verständigten sich kürzlich die Karnevalsverbände und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Typische Plätze, wie z. B. der Heumarkt in Köln oder der Rathausplatz in der Düsseldorfer Altstadt, an denen Jecken traditionell am 11. November pünktlich um 11.11 Uhr auf den Beginn der fünften Jahreszeit anstoßen, werden gesperrt und mit einem behördlichen Verweilverbot belegt.

+++ Fahrzeug nach Probefahrt weg +++
Wird ein Fahrzeug einem Interessenten zur Probefahrt übergeben und danach nicht zurückgegeben, ist trotzdem ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten möglich. In einem konkreten Fall wurde ein Fahrzeug nach einer Probefahrt mit falschen Papieren online weiterverkauft. Die Käuferin durfte das Auto dennoch behalten, weil sie in gutem Glauben handelte. Das betrogene Autohaus ging leer aus (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 8/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Kein Anspruch auf Homeschooling +++
Zwei Schüler, deren Mutter an Asthma Bronchiale erkrankt ist, haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht und auf Teilnahme am Homeschooling. Die Befreiung eines Schülers, der mit einem Corona-Risikopatienten in einem Haushalt lebt, komme nach Auskunft der ARAG Experten nur dann in Betracht, wenn das zuständige Gesundheitsamt einen Corona-Fall an der betreffenden Schule bestätigt (Verwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 4 B 49/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Lüneburg.

+++ Gesichtsvisier ersetzt keine Maske +++
Ein Gesichtsvisier ist im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus weniger wirksam als eine Mund-Nasen-Bedeckung und kann eine Alltagsmaske deswegen nicht ersetzen. ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem der Eilantrag eines Schülers abgelehnt wude, der in der Schule mit einem Gesichtsvisier erschienen war (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Az.: 5 L 757/20.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Neustadt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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