Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen +++
Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

+++ Ausgleich auch bei Pilotenstreik möglich +++
Flugreisende können nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten Ausgleich verlangen, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-24 O 117/18) .
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt.

+++ Ausschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich +++
Die Gastgeber einer Hochzeitsfeier müssen für das Servieren von Getränken an ihre Gäste nicht zahlen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind. Dies teilen die ARAG Experten mit Verweis auf das Ureil des AG Frankfurt mit (Az.: 31 C 376/19 (23)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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