ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kein Wegerecht aus Gewohnheit +++
Ders Bundesgerichtshof hat laut ARAG entschieden, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung entstehen kann (Az.: V ZR 155/18).
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+++ Volles Postfach… +++
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann sich bei der Nichteinladung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu einem Vorstellungsgespräch nicht darauf berufen, dass die Bewerbung aufgrund eines schnell überlaufenden Outlook-Postfachs und wegen ungenauer Absprachen nicht in den Geschäftsgang gelangt ist. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: BAG, 8 AZR 484/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemittelung des BAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
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