ARAG Experten weisen auf die besondere Brandgefahr in der Weihnachtszeit hin

Advent, Advent, es brennt

Die Trends mögen wechseln, die Bräuche bleiben dieselben: Der Adventskranz und der Weihnachtsbaum gehören unangefochten zu den beliebtesten Weihnachtstraditionen in Deutschland – am liebsten mit echten Kerzen. Eine nach wie vor unterschätzte Gefahr, denn die Menge der Brände nimmt im Dezember um 40 bis 50 Prozent zu. ARAG Experten nehmen den nahenden 1. Advent zum Anlass, um auf konkrete kritische Aspekte aufmerksam zu machen.

Absolutes No-Go am Tannenbaum: Wunderkerzen
Auch wenn es besonders schön aussieht: Wunderkerzen haben in einem Tannenbaum nichts zu suchen. Nicht nur dass die sprühenden Funken das Feuer förmlich vorprogrammieren, in diesem Fall muss nicht einmal mehr die Versicherung zahlen: Nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg gilt eine solche Handlung als grob fahrlässig und kann den Schutz der Hausratversicherung kosten (Az.: 2 O 197/02). Ohnehin raten die ARAG Experten dringend zu elektrischen Kerzen. Und wenn es doch unbedingt die echten Kerzen sein sollen, dann mit Obacht: ausschließlich solange der Baum frisch ist, nur in Anwesenheit von Erwachsenen im Raum und unbedingt mit einem Eimer voll Wasser sowie einer Löschdecke in Griffnähe.

Vorsicht ist besser als Nachsicht, und so geht es vor allem um feuerfeste Unterlagen für Adventskränze, Sicherheitsabstand zu Gardinen und Vorhängen, freie Fluchtwege und viel eigenen Verstand. So müssen echte Kerzen im Baum frei und nicht direkt unter anderen Zweigen platziert sein, und bei vertrockneten Nadeln sollten sie gar nicht mehr angezündet werden. Vorsicht ist auch mit der eigenen Kleidung beim Anstecken und Löschen der Kerzen geboten.

Lebensrettende Maßnahmen: Brandmelder & Co.
Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören in jeden Haushalt. Während Letztere längst bundesweit Pflicht sind – übrigens ebenso wie ihre regelmäßige Wartung – wird der Nutzen von Löschmaterial immer noch unterschätzt. ARAG Experten empfehlen jedoch nicht nur die oben genannte Löschdecke, sondern auch mindestens ein Feuerlöschgerät. Diese gibt es extra für den Privatgebrauch; ideal sind Schaumlöscher Klasse A oder B, ebenso zweckdienlich sind Pulverlöscher.

Besonders zu schützen: Hochrisikogruppe Kinder
Keinesfalls dürfen Kinder oder Tiere in einem Raum mit offenen Kerzen allein gelassen werden, nicht einmal für einen kurzen Moment. Denn die Geschwindigkeit, mit der ein brennendes Adventsgesteck oder ein entzündeter Tannenzweig die Wohnung in Flammen aufgehen lässt, wird trotz alljährlicher Schreckensmeldungen immer wieder unterschätzt. Überhaupt haben Feuerzeuge und Streichhölzer in den Händen kleiner Kinder nichts verloren, und größere Kids dürfen höchstens unter Aufsicht eine Kerze anstecken. Da sie ganz natürlich dazu neigen, Gefahren nicht richtig einzuschätzen, gehört auch ein für Kinder frei zugängliches Feuerzeug in die Reihe grober Fahrlässigkeiten, die den Versicherungsschutz einschränken oder gar aufheben können: Denn Eltern haften in diesem Fall für den entstandenen Schaden, so ein Urteilsspruch des Landgerichts Bielefeld (Az.: 21 S 166/06), und sie müssen für die Kosten selbst aufkommen.

Ebenfalls unterschätzt werden heiße Flüssigkeiten, wie z. B. Glühwein, Punsch oder Kakao, welche die sensible Kinderhaut schon ab 52 Grad Celsius langfristig schädigen können. Doch es warten weitere Gefahren im weihnachtlichen Haushalt: Heiße Backbleche mit verführerisch duftenden Weihnachtsplätzchen sollten ebenso unerreichbar für ungeduldige Kinderhände platziert werden, wie Waffeleisen oder heiße Töpfe.

Die ARAG Experten mahnen dazu, Feuer nicht einfach nur von Kindern fernzuhalten, sondern sie auch aufzuklären und mit ihnen den Ernstfall zu proben. So sollten sie unbedingt wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen.

Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen
Zunächst muss das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Bei Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten wird zunächst die durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad warm) gekühlt werden. Aber nicht länger als zehn Minuten, um eine Unterkühlung zu vermeiden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass großflächige Verbrennungen nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Weitere Infos zur Ersten Hilfe, besonders auch bei Kindern und Säuglingen finden Sie hier.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

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