ARAG Experten informieren über das neue Organ- und Gewebespenderegister

Hoffnung auf mehr Organspenden

Neue Aufmerksamkeit für ein wichtiges Thema: Am 18. März nimmt das „Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende“ seinen Dienst auf. Es soll nicht nur langfristig der Ärzteschaft erleichtern, ein notwendiges Organ zu finden, sondern auch die Schwelle zur Bereitschaft potentieller Spender senken. ARAG Experten mit den Details zum kommenden elektronischen Verzeichnis.

Warum ist Organspende so wichtig?
Man kann es nicht deutlich genug sagen: Nicht in die postmortale Spende seiner Organe einzuwilligen, bedeutet letztendlich, anderen Menschen nicht zu helfen, wenn es für sie um Leben und Tod geht. Denn laut Bundesministerium für Gesundheit stirbt alle acht Stunden ein Mensch, weil kein passendes Spender-Organ für ihn gefunden wurde. Die Warteliste von Eurotransplant, der zentralen Vermittlungsstelle, die die Organvergabe streng nach den Richtlinien der Bundesärztekammer regelt, ist lang. Die Kriterien, welcher Patient an welcher Stelle auf dieser Liste steht, sind neben der Wartezeit übrigens auch die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht, das Leben zu retten. Finanzieller und sozialer Status spielen hingegen laut ARAG Experten absolut keine Rolle.

Warum hat Deutschland so wenig Spender?
Die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ist in Deutschland nach wie vor gering – zumindest, was den dokumentierten Willen betrifft. Denn nur rund 39 Prozent der Deutschen hatten im Jahr 2021 einen Organspendeausweis. 72 Prozent wären aber prinzipiell mit der Spende einverstanden. Mit knapp über zehn tatsächlichen Organspendern je einer Million Einwohner steht Deutschland im internationalen Vergleich schlecht da; in Spanien sind es beispielsweise 46. Laut den ARAG Experten könnten die unterschiedlichen Einwilligungsvoraussetzungen ein Grund dafür sein. Denn in diversen anderen Ländern gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Wird der Spende nicht zu Lebzeiten widersprochen, ist man automatisch Organspender – das können auch die Angehörigen nach dem Tode nicht mehr verhindern. 2020 wurde eine entsprechende Änderung im Bundestag laut ARAG Experten zwar diskutiert, jedoch abgelehnt. Somit gilt in Deutschland nach wie vor die Entscheidungslösung, bei der es ein aktives und dokumentiertes „Ja“ des Betroffenen braucht.

Neues Organspende-Register – Was ist mit der Datensicherheit?
Das „Ja zur Organspende“ braucht nach Auskunft der ARAG Experten eine schriftliche Form. Zurzeit ist die einfachste Art der Organspendeausweis. Dieser wird bisher nirgendwo zentral erfasst und sollte daher immer bei sich getragen werden. Nun aber kommt das elektronische Organspende-Register. Hier kann sich jeder freiwillig eintragen, der der postmortalen Organ- und Gewebespende zustimmt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verspricht höchste Anforderungen an die Datensicherheit. Alle gespeicherten Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert und sind vor jeglicher Manipulation und unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach Information der ARAG Experten können über das Authentifizierungsverfahren ausschließlich der Organspender sowie berechtigtes Krankenhauspersonal auf die Erklärung zugreifen.

Ab wann kann man spenden?
Eine Organspende ist erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, so beschränkt es das Transplantationsgesetz. Das heißt aber nicht, dass Kinder und Jugendliche nicht als Spender in Frage kommen. Vielmehr weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Eltern im Ernstfall diese Entscheidung treffen dürfen und müssen. Denn bei jedem Todesfall, bei dem der betreffende Mensch zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung hinterlegt hat, obliegt den Angehörigen das „Ja“ oder „Nein“. Allerdings haben auch Jugendliche schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres das Recht, einer Organentnahme grundsätzlich zu widersprechen. Ist das tatsächlich der Wunsch, sollte dies schriftlich hinterlegt sein, am besten innerhalb einer Patientenverfügung.

Wie lange gilt noch der alte Organspendeausweis?
Es bleibt zu hoffen, dass nun also tatsächlich viele Menschen die niedrigere Hürde zum Anlass nehmen und sich ab 18. März beim Organspende-Register eintragen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass bis Anfang 2025 eine Übergangsfrist läuft, in der man zusätzlich noch einen Vermerk in seiner Patientenvollmacht haben und einen Organspendeausweis bei sich tragen sollte. Man bekommt ihn in Einwohnermeldeämtern, bei vielen Ärzten, in Krankenhäusern oder Apotheken. Auch online kann er über das Bundesgesundheitsministerium direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden, alternativ funktioniert eine kostenlose Bestellung über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 – 90 40 400.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/

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