Schließen Sie sich diesen Muster­fest­stellungs­klagen an!

Mit der Musterfeststellungsklage können Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Kosten und Risiko ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend machen. Dazu müssen sie ihre Rechte nur beim Bundesamt für Justiz anmelden. Die Stiftung Warentest informiert über alle aktuellen Musterfeststellungsklagen und sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen. Achtung: Nächste Woche läuft die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen wegen des sehr teuren Otto-Inkassos ab!

Folgende Muster­fest­stellungs­klagen laufen derzeit:

Otto-Inkasso: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Eos Investment GmbH, die für die Außenstände der Otto Group verantwortlich ist, wegen Kostenerhöhung zum Nachteil der Verbraucher verklagt. Betroffene Verbraucher können noch bis Mittwoch, 12. April, ihre Ansprüche anmelden.

Parship: Der vzbv klagt gegen das Dating-Portal Parship. Die Verbraucherschützer halten die automatischen Langzeitverlängerungsklauseln in Parship-Verträgen für rechtswidrig. Parship-Kunden können ihre Ansprüche nun beim Bundesamt für Justiz anmelden.

Eventim: Der Online-Tickethändler Eventim behält Buchungs- und Vorverkaufsgebühren ein, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ist diese Praxis rechtswidrig. Eventim muss den vollen Ticketpreis erstatten.

Primastrom und Voxenergie: Die beiden Energieversorger hatten Verträge mit Preisgarantien angeboten und dann nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine drastische Preiserhöhungen verlangt. Ein klarer Fall für den Verbraucherzentrale Bundesverband: Das ist rechtswidrig.

Sparkassen: Die Sparkassen haben die Zinssätze langfristiger Prämiensparverträge nicht fair angepasst und weigern sich, die entsprechenden Nachzahlungen zu leisten. Den Sparern drohen Zinszuschläge in vierstelliger Höhe.

Gasag: Die Gasag in Berlin hat von Neukunden in der Grundversorgung ab Dezember 2021 vorübergehend deutlich mehr Geld kassiert, als Bestandskunden zu zahlen hatten. Gleichzeitig kündigten mehrere Gasdiscounter ihren Kunden wegen der drastisch gestiegenen Gaspreise die Verträge. Viele landeten in der Grundversorgung der Gasag und mussten die neuen Horrorpreise zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt dies für rechtswidrig und reichte eine Musterfeststellungsklage ein. Ab sofort können Betroffene ihre Rechte beim Bundesamt für Justiz anmelden. Wenn die Klage erfolgreich ist, haben sie Anspruch auf Rückerstattung eines Teils ihres Geldes.

Superfit-Fitnessstudios: Obwohl der Ostufer-Club The Fit ness Factory GmbH wegen Corona seine SuperFit-Studios für insgesamt neun Monate schloss, kassierte er weiterhin bis zu 29,90 Euro Gebühren pro Monat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fand das unzumutbar und klagte auf Feststellungsklage. Das Unternehmen hat die Forderungen der Verbraucherschützer inzwischen akzeptiert.

Stromio: Stromio bot günstigen Strom an. Im Dezember 2021 trennte sich das Unternehmen abrupt von seinen Kunden. Offizieller Grund: Die stark gestiegenen Beschaffungskosten. Viele Kunden mussten mehr bezahlen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen war die Kündigung rechtswidrig. Stromio soll Schadenersatz zahlen.

Daimler: Die Verhandlung der Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Daimler zeigt: Fast 3.000 Besitzer einiger Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren haben die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Das Gericht will die Mitteilungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs abwarten. Die nächste Verhandlung ist für Januar 2023 angesetzt.

Details zu den einzelnen Fällen finden Sie hier: https://www.test.de/FAQ-Musterfeststellungsklage-So-profitieren-Verbraucher-von-der-Musterklage-5318990-0/.