Selbstständigkeit: Welche Folgen hat ein Schaden in Ausübung der Tätigkeit?
So schnell kann es gehen: Eben freute man sich noch, dass man gleich einen Termin bei einem neuen Kunden hat und kurz darauf ist es schon passiert.
Bei der Präsentation seines Produktes schüttete der Verkäufer versehentlich seinen Kaffee über das Handy des Kunden, sodass dieses beschädigt wurde.
Was nun kommt, nennt sich Verschuldenshaftung.
Grundlage hierfür ist § 823 BGB (1): „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Das bedeutet, dass der Selbstständige in vollem Umfang für alle Schäden, die im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, haftet.
Die Auswirkungen können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, denn die Haftung ist nach dem Gesetz unbegrenzt.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Wer jetzt denkt, dass seine Privathaftpflichtversicherung greift, kann eine böse Überraschung erleben: Nur unter bestimmten Voraussetzungen können nebengewerbliche selbstständige Tätigkeiten in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Oftmals gilt eine Umsatzgrenze, sowie eine konkrete Auflistung der versicherten Tätigkeiten – je nach Versicherer und Tarif.
Um sich vor den Folgen des Haftungsrisikos zu schützen, lautet die klare Empfehlung eine Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung – speziell für das Network Marketing und Multi-Level-Marketing als wichtigste Absicherung im Geschäftsleben. Sie schützt den Selbstständigen bei Schäden vor einem hohen finanziellen Risiko.
Bernd Bereuter ist seit 1999 in der Versicherungsbranche tätig. 2019 gründete er das Maklerunternehmen und ist unabhängiger Experte als freier Versicherungsmakler.
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