Essen – Die neue Regierungskoalition wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs hat.
Die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro ist nicht das vorrangige Ziel. Dagegen steigt der Mindestlohn laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BAMS) zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde an. Zuvor waren es 9,60 Euro. Zum 1. Juli winkt dann planmäßig eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde.
Es ist geplant den Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro (Stand 01.01.2022) auf 12 Euro je Stunde anzuheben. Ab wann dies gelten soll, ist aktuell noch nicht öffentlich. Gleichzeitig könnte dann auch für 2022 die Minijobgrenze von derzeit 450 Euro im Monat auf 520 Euro angehoben werden.
Was wäre, wenn….
Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde erhöhen sich auch die Nebenkosten für den Betrieb. Künftig entstehen folgende Kosten für Minijobber bei 12 Euro Stundenlohn:
Krankenversicherungsbeitrag: 13 % x 12 Euro = 1,56 Euro je Stunde,
Rentenversicherungsbeitrag 15 % x 12 Euro = 1,80 Euro je Stunde,
Pauschsteuer: 2 % x 12 Euro = 0,24 Euro je Stunde,
Umlagen (U1/U2/Insolvenzgeld): 1,48 % x 12 Euro = 0,17 Euro je Stunde (korrigiert am 16.11.2021 U1: 1,0 %, U2: 0,39 %, Insolvenzgeldumlage 0,09 %).
„Insgesamt ergibt dies einen Betrag von 3,77 Euro Lohnnebenkosten für den Betrieb je Stunde bei einem Minijobber. Der Stundensatz beläuft sich somit auf 15,77 Euro. Hierbei sind weitere Kosten für die Unfallversicherung und andere Abgaben noch nicht eingerechnet“, erklärt Steuerberater Roland Franz, weist aber darauf hin, dass die oben gemachten Annahmen (520 Euro/12 Euro) auf dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche der SPD, der Grünen und der FDP beruhen. Gesetzliche Änderungen sind noch nicht beschlossen bzw. verabschiedet.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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