Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg zum Entgelttransparenzgesetz
NÜRNBERG. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Arbeitsrecht nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht zu begründen, dass eine unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen in Vergleichspositionen nicht auf Geschlechtsmerkmale zurückzuführen ist. Das Gericht stellte klar. Verdient eine Frau weniger als ihre männliche Vergleichsperson, gelte dies als Kriterium für eine Benachteiligung wegen Geschlechts. Es sei dann Aufgabe des Arbeitgebers, diese Vermutung zu widerlegen (Urt. v. 21.1.2021, Az. 8 AZR 488 / 19.).
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg schildert aktuelle Entscheidung des BAG
„Hinweise auf eine Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts liegen nach Einschätzung des Gerichts dann vor, wenn männliche Kollegen für die gleiche Arbeit im Median mehr als Frauen verdienen“, schildert Anwältin Birgit Seidel, die auch Mandanten aus Nürnberg vertritt. Im vorliegenden Fall hatte eine Auskunft nach §§ 10 ff. Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ergeben, dass das Durchschnittsgehalt eines vergleichbar beschäftigten männlichen Abteilungsleiters acht Prozent über dem der weiblichen Abteilungsleiterin lag. Der 8. Senat des BAG sah das Entgelt als belastbares Kriterium zum Nachweis einer Diskriminierung an. Durch die Zahlung eines geringeren Entgeltes im Vergleich zum männlichen Abteilungsleiter habe sie eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG erfahren, urteilte der Senat. Ob das Unternehmen die Diskriminierung widerlegen kann, muss jetzt das zuständige Landesarbeitsgericht klären. Der Senat verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.
Entgelt auf Diskriminierungsmerkmale überprüfen lassen, rät Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg, Birgit Seidel sieht in der BAG Entscheidung eine gute Grundlage für Arbeitnehmerinnen, die sich im Vergleich zu Kollegen wegen ihres Geschlechts bei der Bezahlung benachteiligt sehen, ihre Vergütung oder die Einordnung in eine Entgeltgruppe überprüfen zu lassen. „Wenn sie sich mit Blick auf ihre Bezahlung wegen ihres Geschlechts diskriminiert fühlen, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kann ihre Individuelle Situation einschätzen, ebenso wie den Erfolg des Gerichtswegs“, erklärt Birgit Seidel.
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