Dieser Umweltbonus wird seitens der Bundesregierung bis 2025 gezahlt, während seine Verdoppelung in Form einer Innovationsprämie bei Anschaffung bis zum 31.12.21 vorgesehen ist
Zwar gibt es nach wie vor einige Argumente, die auf den ersten Blick gegen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs sprechen: So ist ein Elektroauto beispielsweise teurer als ein herkömmlich betriebenes Kfz. Außerdem ist die Reichweite in den meisten Fällen noch immer nicht überzeugend. Jedoch stehen diesen Schwächen längst zahlreiche Vorzüge gegenüber. So bieten verschiedene Städte kostenloses Parken für Elektroautos auf öffentlichen Flächen an oder aber kostenlose Lademöglichkeiten. Darüber hinaus realisieren immer mehr Versicherer attraktive Versicherungsverträge speziell für Elektrofahrzeuge. Vorteil und Nachteil gleichermaßen ist sicherlich die Reduzierung der Fahrgeräusche. Auf der einen Seite mag diese angenehm für die Ohren sein, andererseits aber geht genau von diesem fast lautlosen Fahrverhalten eine große Gefahr im Straßenverkehr aus, weshalb Elektrofahrzeuge seit Neuestem zusätzlich mit einem Acoustic Vehicle Alerting System ausgestattet werden. Grundsätzlich hat sich auf dem Elektroauto-Markt viel Positives getan. Die Anzahl der Ladestationen beispielsweise konnte nicht zuletzt aufgrund von umfangreichen Fördermaßnahmen signifikant erhöht werden. Natürlich spielt oftmals auch ein wachsendes Umweltbewusstsein eine bedeutende Rolle bei den Überlegungen, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung weitere Kaufanreize setzt, um das Thema „Elektromobilität“ zu fördern.
Neben dem Wunsch, die Umwelt zu schützen, schafft auch die Förderung von Elektrofahrzeugen wichtige Kaufanreize
Letztendlich geht es um die „Elektrifizierung“ der Innenstädte, das Ziel ist unter anderem eine Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten. Aus diesem Grund wird der Umweltbonus gezahlt, der im Zuge der neuen Innovationsprämie zuletzt sogar mehr als verdoppelt wurde. So liegt der Fördersatz für reine Elektrofahrzeuge nun bei bis zu 9.000 Euro und für Hybrid-Fahrzeuge bei bis zu 6.750 Euro. Auch rückwirkend kann die Innovationsprämie für nicht lange zurückliegende Käufe ausgezahlt werden. Darüber hinaus werden die Besitzer von Elektrofahrzeugen zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Möglichkeit, ihr Elektroauto kostenlos beim Arbeitgeber aufzuladen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil gewertet wird. Gründe, im Jahr 2021 den Umstieg auf Elektromobilität in Angriff zu nehmen, gibt es also genug.
Vor dem Umstieg auf das Elektrofahrzeug steht der Verkauf des Altfahrzeugs
Bei den vielen Vorteilen, die der Kauf eines Elektrofahrzeugs inzwischen bietet, wird sich der eine oder andere Besitzer von herkömmlichen Benzinern und Dieseln fragen, ob er sein altes Fahrzeug überhaupt noch zu günstigen Konditionen verkaufen kann. Immerhin ist zumindest mittelfristig mit einem nachlassenden Kaufinteresse zu rechnen. Allerdings kann hier zu einem großen Teil Entwarnung gegeben werden. Denn während Deutschland und viele weitere Staaten die Elektromobilität mit viel Aufwand vorantreiben, spielt sie in anderen Ländern (noch) keine nennenswerte Rolle. Für den Verkauf des Altautos ist es also sinnvoller denn je, einen Autohändler zu finden, dessen Aktivitäten sich auf den Export konzentrieren. Dieser verfügt über die notwendigen Netzwerke, um ein altes Fahrzeug zu attraktiven Konditionen ankaufen und anschließend gewinnbringend weiterveräußern zu können. Der Verkauf des Altfahrzeugs an einen Export-orientierten Autohändler hilft somit dem Autobesitzer, der auf ein Elektroauto umsteigen möchte, nicht einen Teil der verdoppelten Innovationsprämie aufgrund von schlechten Verkaufskursen indirekt wieder einzubüßen.
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