ARAG Experten über alte Klamotten und Wiederverwertung

In gut einem Monat legt der Frühling so richtig los. In vielen Haushalten gehört es zum Frühjahrsputz, auch den Kleiderschrank auszumisten. Laut Greenpeace kauft jeder Deutsche ca. 60 neue Kleidungsstücke im Jahr, ungefähr zehn Kilo. Davon werden aber einige nie oder nur kurz getragen – „Fast-Fashion“ liegt im Trend. Wenn Sie die Teile nicht an Freunde oder Familie verschenken können, können Sie der Gesellschaft etwas Gutes tun und sie spenden. Darf man aber jedes Kleidungsstück in den Altkleidercontainer werfen? Was mit den Klamotten passiert und welche Regeln dabei gelten, wissen die ARAG Experten.

Altkleidung ist nicht immer alt
Laut dem gemeinnützigen Dachverband FairWertung werden in Deutschland jedes Jahr mehr als eine Million Tonnen Altkleider abgegeben. Wer seine abgelegten Stücke in die Kleiderbox wirft, sollte darauf achten, dass die Kleidung in einem vertretbaren Zustand ist. Natürlich muss die abgegebene Kleidung nicht zwingend alt sein.

Wem gehören die Kleiderboxen?
Im Gegensatz zu Müllcontainern werden Altkleiderboxen nicht von einer zentralen Behörde oder Firma aufgestellt. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann im Prinzip jeder zu gemeinnützigen oder gewerblichen Zwecken eine Kleiderbox aufstellen. Eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde ist aber unabdingbar. In Deutschland gehören die meisten der ca. 120.000 Container Hilfsorganisationen wie etwa Deutsches Rotes Kreuz, Caritas-Verband oder Diakonie. In einigen Städten stellen auch städtische Wirtschaftsbetriebe Kleiderboxen auf.

Unseriöse Sammelstellen
Eine Kleiderbox muss immer Angaben zum Eigentümer, wie Name und Anschrift, aufweisen. Seriöse Sammelstellen klären außerdem auch über die Hintergründe und die Verwendungszwecke der Organisation auf. Trotz werbender Namen und Piktogramme, die auf Wohltätigkeit verweisen, handelt es sich bei unseriösen Anbietern meist um eine Scheinwohltätigkeit. Generell sind Container mit einem der folgenden Siegel sicher: FairWertung-Label, das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und das bvse-Qualitätssiegel ( Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.).

Was darf in die Box?
Übliche Kleidung, Schuhe, Taschen, Bettwäsche, Tischwäsche, Mützen, Handschuhe, Handtücher, Decken und Kissen, Gürtel, Stofftiere und Gardinen dürfen in die Kleiderbox eingeworfen werden. Wichtig ist, dass die Teile in Tüten verpackt und dass Schuhe zusammengebunden sind. Nasse, dreckige und kaputte Kleidung, Unterwäsche und Badehosen sind hingegen nicht erlaubt.

Was passiert mit meinen Klamotten?
Altkleidung in die Box zu werfen, lohnt sich nachweislich: 2018 wurden nach Zahlen des Verbandes bvse 62 Prozent der eingeworfenen Kleidungsstücke wiederverwendet. 14 Prozent fanden eine neue Rolle als Putzlappen und bei insgesamt 20 Prozent fand eine Wiederverwertung der Bestandteile statt. Nur vier Prozent landeten auf dem Müll.

Alternativen zum Container
Wer seine ungeliebten Klamotten auf einem anderen Weg loswerden will, kann direkt Kontakt zu den Hilfsorganisationen aufnehmen. Viele von ihnen betreiben eine Kleiderkammer für Bedürftige oder arbeiten mit Second-Hand-Läden zusammen. Auch Sozialkaufhäuser sind oftmals an Ihren alten Sachen interessiert. In Pandemiezeiten sind solche Stellen aber oftmals geschlossen oder spärlich besetzt. Auch mehrere Kleiderboxen quellen über. Wer seine alten Klamotten zeitnah loswerden möchte, kann sich an einige Internetplattformen wenden. Verkaufen bzw. verschenken kann man die Textilien beispielsweise auf eBay-Kleinanzeigen, Kleiderkorb oder Vinted. Auf den Webseiten von der Kleiderstiftung und Packmee gibt es Möglichkeiten, seine Altkleider per Post zu spenden.

Wo finde ich eine Sammelstelle?
Wer nicht auf Anhieb weiß, wo der nächste Container ist, wird online fündig. Der Dachverband FairWertung stellt beispielsweise ein Online-Suchportal zur Verfügung.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Dr. Koen Van Hooste
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
02 11 – 963 34 89
02 11 – 963 22 20
koen.vanhooste@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
0 43 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de