Kissing, 23. Mai 2018 – Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutz mit sich – vor allem, was die Dokumentationspflichten anbelangt. Gemäß Artikel 30 EU-DSGVO haben Unternehmen, und dazu gehören auch kleine Betriebe und Handwerker, alle eingesetzten automatisierten Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren. Das nun zu führende VerzeichnisArtikel Lesen

2. Trainingseinheit: Dokumentationspflichten und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Kissing, 18. Oktober 2016 – Was verlangt das Bundesdatenschutzgesetz derzeit an Dokumentation, und was ändert sich zukünftig mit der Grundverordnung? Die nun erschienene zweite Trainingseinheit von WEKA MEDIA „Fit für die Datenschutz-Grundverordnung“ klärt diese Frage. Denn auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung erst ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, müssen Datenschutzbeauftragte und Unternehmen jetztArtikel Lesen