ARAG Experten über sommerliche Kinderbilder auf Social Media und im Internet Ein schönes Foto des eigenen Sprosses bei Kaiserwetter im Freibad ist mittlerweile mit jedem Handy schnell gemacht. Aber Achtung! Das Fotohighlight darf und sollte nicht einfach hochgeladen und im Internet veröffentlicht werden. Denn für Kinder gilt – wie für Erwachsene auch – das Recht am eigenen Bild! Im HinblickArtikel Lesen

ARAG Experten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. Welche Auswirkungen das auf den Umgang mit Facebook, Instagram, Youtube &Artikel Lesen

Wer im Freibad fotografiert, sollte sich vorher schlau machen! Wer im Freibad fotografiert, sollte sich vorher schlau machen! Wer im Sommer das Freibad besucht, knipst meist auch das eine oder andere Foto. In den meisten Schwimmbädern herrscht mittlerweile allerdings ein Foto-Verbot. Der Schutz der Privatsphäre ist nur einer der Gründe. Badehosen an, Fotos aus Ein Foto auf der Badewiese oderArtikel Lesen