Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Bei der Arbeit ist das Handy fast immer griffbereit, mitsamt Kamerafunktion. Für manche Arbeitnehmer ist es selbstverständlich, am Arbeitsplatz etwas abzufotografieren und per Email-Anhang oder in einer Whatsapp-Gruppe weiterzuleiten. Schon vor Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatten Arbeitnehmer damit die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses riskiert, wenn sie damit gegenArtikel Lesen