Die U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft, die „Corporation“, ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerrecht in der Bundesrepublik, wo eine Doppel-besteuerung von Gesellschaftern und Körperschaft grundsätzlich vermieden wird, unterliegen die Kapitalerträge der amerikanischen Körperschaften der Doppelbesteuerung: Erträge einer Kapitalgesellschaft unterliegen daher zunächstArtikel Lesen