Stellenabbau bei Vattenfall: Arbeitsrechtler gibt Tipps für Arbeitnehmer

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Stellenabbau bei Vattenfall: Arbeitsrechtler gibt Tipps für Arbeitnehmer

Fachanwalt Bredereck

Wer bei Vattenfall arbeitet, muss mit einem Stellenabbau rechnen. Einem Bericht der Berliner Zeitung vom 20.03.2018 zufolge betrifft das insgesamt 600 Arbeitsplätze vorwiegend an den Standorten von Vattenfall in Berlin und in Hamburg. Betriebsbedingte Kündigungen sollen demnach vermieden werden. Was das für die Vattenfall-Mitarbeiter in Berlin und Hamburg bedeutet und wie sie sich am besten vorbereiten können, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.

Ein Arbeitsplatzabbau geht auch ohne betriebsbedingte Kündigungen. Vattenfall kann beispielsweise Änderungskündigungen aussprechen, Mitarbeiter in anderen Tätigkeitsbereichen einsetzen zu einem geringeren Gehalt oder Alterszeitzeit und Frühverrentung anbieten. Ein anderes beliebtes Mittel: Der Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung. Das Unternehmen trennt sich dann einvernehmlich von dem Arbeitnehmer, freilich gegen Zahlung einer Abfindung. Geregelt wird dort auch: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise Sonderzahlungen, Prämien, Urlaubsabgeltung, Überstunden, und nicht zuletzt auch die Note des Arbeitszeugnisses.

Die Zeit scheint günstig, sich als Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages anspruchsvolle Ziele zu setzen. Wie die Berliner Zeitung im oben genannten Artikel berichtet, war 2017 ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr für das schwedische Energieunternehmen. Unter diesen Umständen fällt es Arbeitgebern regelmäßig schwerer, eine betriebsbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen. Eine rechtzeitig eingereichte Kündigungsschutzklage erhöht regelmäßig die Chancen des Arbeitnehmers auf eine hohe Abfindung.

Jeder Arbeitnehmer sollte ein Abfindungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag sehr genau von einem Arbeitsrechts-Experten nachprüfen lassen. Auch wenn das Abfindungsangebot mitunter attraktiv klingt: Es gibt immer einen Grund dafür, dass ein Arbeitgeber eine bestimmte Summe anbietet. In aller Regel denken Arbeitgeber wirtschaftlich und bieten erst einmal Abfindungen an, die sich eher im unteren Bereich dessen bewegen, was für sie wirtschaftlich vertretbar ist. Mit Hilfe eines erfahrenen Experten für Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen kann ein Arbeitnehmer zum Teil deutlich bessere Ergebnisse aushandeln, mitsamt Nebenansprüchen und Arbeitszeugnis.

Wenn der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut, sollte sich der Arbeitnehmer keinen Ausrutscher erlauben. Regelmäßig wird der Chef jede Steilvorlage annehmen, die ihm sein Mitarbeiter jetzt bietet: Bei Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Beleidigungen, Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, oder Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kennt der Chef jetzt regelmäßig kein Pardon mehr und wird alle Möglichkeiten des Arbeitsrechts nutzen, beispielsweise verhaltensbedingte oder fristlose Kündigungen.

Für Arbeitnehmer habe ich deshalb folgende Tipps: Halten Sie alle ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis genau ein und rufen Sie sofort einen versierten Arbeitsrechts-Experten an, wenn Ihnen Vattenfall eine Änderungskündigung vorlegt oder eine Aufhebungsvereinbarung anbietet. Auf keinen Fall dürfen Sie übereilt unterschreiben. Lassen Sie sich einige Tage Bedenkzeit geben.

Rufen Sie mich gern an unter 030.40004999, wenn Ihnen Vattenfall einen Vorschlag unterbreitet. Kostenlos und unverbindlich bespreche ich das Vattenfall-Angebot mit Ihnen und finde mit Ihnen die beste Strategie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz behalten beziehungsweise wie Sie eine möglichst hohe Abfindung erreichen. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

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